"Der Staat bevorzugt ... das selbstgenutzte Wohneigentum ..."
Das ist falsch. Privilegiert ist vermieteter Wohnraum, durch hohe Absetzungen und Abschreibungen und steuerfreien Wertzuwachs im „nicht-gewerblichen“ Umfang. Selbstgenutztes Wohneigentum wird dagegeben mit Grunderwerbsteuer belastet, die in diesem Kontext keinen Regulierungszweck hat, sondern eine reine Raubrittersteuer ist.
"Privilegierung" → "Behandlung als Wirtschaftsgut"
Auch Grundeigentum insgesamt als privilegiert zu bezeichnen ist mir zu schwammig; wenn es alle hätten, wäre doch gut, oder?
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