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            <title>BDK Anträge 2024: Alles</title>
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                        <title>A2: Mietrecht sozial gestalten – gegen Verdrängung und soziale Spaltung!</title>
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                        <author>BAG Planen Bauen Wohnen (dort beschlossen am: 26.09.2024)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>Mietrecht sozial gestalten – gegen Verdrängung und soziale Spaltung!</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit 43 Millionen Wohnungen hat Deutschland eigentlich eine gute Wohnversorgung. Aber der Wohnraum ist sehr ungleich verteilt. <strong>Die Wohnversorgung ist aktuell Spiegel und Teil der zunehmenden sozialen und der sozial-räumlichen Ungleichheit.</strong> Während ein Teil der Bevölkerung in großzügig bemessenen Wohnungen lebt, finden andere keine Wohnung und leiden unter zu hohen Mieten. Und während in den wirtschaftsstarken Städten und Regionen bezahlbare Wohnungen dringend gesucht werden, stehen in strukturschwachen Regionen Häuser leer.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mehr als die Hälfte der Bevölkerung wohnt zur Miete. Wir wissen, dass viele Vermieter*innen ein gutes Verhältnis zu ihren Mieter*innen pflegen und die Mieten teilweise über Jahrzehnte nicht anpassen, besonders die Angebotsmieten wraen betroffen. Doch insbesondere in den Städten wurden die Mieten in den letzten 15 Jahren massiv erhöht. Über 3 Millionen Haushalte – vor allem Rentner*innen, Alleinerziehende und Studierende – müssen mehr als 40% oder 50% ihres Nettoeinkommens für die Miete ausgeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei unterscheiden sich die Wohnbedürfnisse, und ändern sich oft im Lebensverlauf. Manche entscheiden sich für das Einfamilienhaus mit Garten, andere sind auf bezahlbaren Wohnraum in der Nähe ihrer Arbeitsstellen angewiesen. Dabei wird es in manchen Regionen Deutschlands immer schwieriger, eine passende Wohnung oder Haus zu finden. Familien leiden darunter, keine größere Wohnung zu finden, die sie bezahlen können. Andere möchten in eine kleinere, barrierearme Wohnung umziehen, aber auch sie leiden unter hohen Mieten und fehlendem Angebot.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Das Recht auf angemessenes und bezahlbares Wohnen</strong> ist als Teil der Daseinsvorsorge zu verstehen. Wir wollen nicht, dass immer mehr Haushalte einen immer größeren Anteil ihres Einkommens für die Wohnkosten ausgeben müssen! Wir wollen nicht, dass Menschen Angst davor haben, ihre Wohnung zu verlieren und ihr angestammtes Wohnviertel verlassen zu müssen. Mietsteigerungen dürfen die allgemeine Einkommensentwicklung nicht weiter übersteigen. Wenn das Mietrecht umgangen wird, muss dies konsequent geahndet werden und die Mieter*innen müssen in der Durchsetzung ihrer Rechte besser informiert und unterstützt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die politische Blockade von wirksamen Mietrechtsreformen belastet nicht nur immer mehr Mieter*innenhaushalte, sondern auch Käufer*innen von Wohneigentum. Sie trifft auch die öffentlichen Haushalte und damit die Steuerzahler*innen. Bund und Kommunen haben alleine 2023 für die Kosten der Unterkunft (KdU) und für Wohngeld rund 20 Milliarden Euro ausgegeben und es muss mit weiter steigenden jährlichen Kosten gerechnet werden. Dem gegenüber stehen 3 Milliarden Euro pro Jahr Förderung des Bundes für den Sozialen Wohnungsbau, die Länder geben nochmal mindestens die Hälfte dazu. Die drastischen Mietsteigerungen zwingen bald wieder zu Rentenerhöhungen, Lohnsteigerungen und größeren BAföG-Subventionen. <strong>Verantwortliche Mietrechtsreformen liegen darum auch im Interesse einer soliden öffentlichen Haushaltspolitik</strong><strong><strong>.</strong></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bezahlbarer Neubau ist in wachsenden Städten wichtig, sollte gemeinwohlorientiert erfolgen und möglichst umweltfrendlichen als An- und Aufbau mit der notwendigen energetischen Bestandserneuerungen verbunden werden. Teile der Bundesregierung setzen aber einseitig auf intensivierten Neubau verbunden mit einer Senkung der notwendigen Klimaschutzinvestitionen. So soll die Schieflage der Wohnungsversorgung zurechtgerückt werden. Gleichzeitig wird versprochen, dass mit zusätzlichem Wohnungsbau die Bestandsmieten wieder sinken oder zumindest stabilisiert würden.<strong> Neubau kann aber bezahlbare Wohnungs­bestände nicht ersetzen </strong>und darf nicht als Vorwand dienen, den nach wie vor drastischen Mietsteigerungen im Wohnungsbestand freien Lauf zu lassen. Denn kein Neubau wird die 23 Millionen Mieterhaushalte vor der nächsten Mieterhöhung bewahren. Dazu sind beherzte Reformen im Mietrecht unabdingbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>Mieten dürfen nicht schneller steigen als die allgemeinen Einkommen </strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das wichtigste Potenzial für bezahlbares Wohnen ist der Wohnungsbestand. Und das wichtigste Instrument für den Erhalt bezahlbarer Wohnungen ist das Mietrecht. Die Struktur des geltenden Mietrechts ist gut, notwendig sind jedoch soziale Obergrenzen für Mietsteigerungen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Das Recht auf angemessenes und bezahlbares Wohnen ist ein Grundrecht! </strong>Wir fordern, dass das Recht auf bezahlbares Wohnen im Grundgesetz verankert wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Ermöglichung eines Mietenstopps in angespannten Wohnungsmärkten: </strong>Damit schnell ein wirksames Instrument zur Verfügung steht, halten wir für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt die Ermöglichung eines Mietenstopps verankert in der Bundesgesetzgebung für unabdingbar. Wir wollen für Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt, dass die Länder einen Mietenstopp für 5 Jahre erlassen können und so bei Neuvermietungen in bestehenden Gebäuden nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinausgegangen werden kann.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Die Mietpreisbremse muss endlich angezogen und unnötige Ausnahmen abgeschafft werden: </strong>Wir fordern, dass die Mietpreisbremse nicht auslaufen darf und als dauerhaftes Instrument im Mietrecht integriert wird. Ausnahmen wie bei teurer Vorvermietung oder umfassender Sanierung sollen aufgehoben werden. Verstöße gegen die Mietpreisbremse sind als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Es sind derzeit die Länder, die darüber entscheiden, in welchen Gebieten die Mietpreisbremse gilt, so dass sehr viele Kommunen trotz angespanntem Wohnungsmarkt dieser nicht unterliegen. Wir wollen analog zur Kappungsgrenze, dass die Mietpreisbremse zukünftig auf Bundesebene für alle Wohnungsmärkte zeitlich unbegrenzt gilt und diese bei Neuvermietungen erlaubt nur bis zu 10% über die ortsübliche Vergleichsmiete hinauszugehen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Mietsteigerungen sozialverträglich gestalten durch Senkung der Kappungsgrenze: </strong>Um den Mietanstieg auch bei bestehenden Mietverträgen stärker einzuschränken, wollen wir Mieterhöhungen auf maximal 2,5% pro Jahr bzw. 7,5% in drei Jahren begrenzen. Diese Begrenzung soll für alle Wohnungsmärkte gelten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Obergrenzen für Indexmieten einführen: </strong>Indexmietverträge, welche an die Inflations­rate gebunden sind, sollen ebenfalls durch einen maximalen Mietanstieg von 2,5% pro Jahr gebremst werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Angespannte Wohnungsmärkte auch als solche deklarieren: </strong>Die Verfahren zur Feststellung eines angespannten Wohnungsmarktes wollen wir so gestalten, dass in Kommunen angespannte Wohnungsmärkte bei Erfüllung der Kriterien tatsächlich als solche deklariert werden. Viele kleinere Kommunen in Ballungsräumen fallen aktuell nicht unter diese Regelung, obwohl sie unter einem angespannten Wohnungsmarkt leiden. Die Möglichkeit der Länder angespannte Wohnungsmärkte zu deklarieren soll über 2026 hinaus dauerhaft gegeben sein, denn die angespannten Wohnungsmärkte werden nicht in zwei Jahren verschwinden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Mietwucher unterbinden: </strong>Flankierend zur Verstetigung der Mietpreisbremse wollen wir den §5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch stärken, um überhöhte Mieten besser ahnden zu können. Zudem soll Mietwucher nach § 291 StGB nicht erst ab Preisen von 50% über ortsüblicher Vergleichsmiete, sondern bereits ab 30% vorliegen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Die Vermietung von möblierten Wohnungen regulieren: </strong>In den Metropolen machen möblierte Wohnungen bereits rund ein Drittel des Angebots auf dem Wohnungsmarkt aus. Wir wollen, dass möblierte Wohnungen wieder dem regulären Mietenmarkt zugeführt werden. Deshalb soll die Vermietung möblierter Wohnungen endlich reguliert werden, indem bei möblierter Vermietung nur ein zeitlich befristeter, getrennt von der Miete ausgewiesener Zuschlag für die Möblierung erhoben werden kann. Für die Miete selbst müssen Mietpreisbremse und allgemeines Mietrecht gelten. Die Pflicht zur Offenlegung des Möblierungszuschlages im Mietvertrag sollen eingeführt werden. Geschäftsmodelle, die allein das Ziel der Vermietung überteuerter Wohnungen haben, müssen eingeschränkt werden. Häufig wird bei der Vermietung möblierter Wohnungen außerdem der vorübergehende Gebrauch behauptet, um so die Mietpreisbremse zu umgehen. Für den vorübergehenden Gebrauch müssen objektive Kriterien definiert werden, die im Fall einer Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch im Mietvertrag ausdrücklich genannt werden müssen. Wir wollen zudem prüfen, ob zeitlich begrenzte möblierte Wohnungen den regulären Kriterien einer Wohnnutzung entsprechen. Denn für andere Nutzungsformen wie kommerzielle oder hotelähnliche Nutzungen bedarf es der Genehmigung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Grundsteuer aus dem Betriebskostenkatalog entfernen: </strong>Durch Änderung der Betriebskostenverordnung wollen wir sicherstellen, dass die Grundsteuer nicht länger auf die Mieter*innen umgelegt werden kann und bei Nebenkostenabrechnungen wollen wir für mehr Transparenz sorgen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Die Modernisierungsumlage muss bezahlbar sein: </strong>Wir streben an die Modernisierungsumlage weiter zu senken, statt heute acht Prozent der Kosten sollen höchstens vier Prozent im Jahr auf die Miete umgelegt werden dürfen, jedoch nicht mehr als 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat. Die Berechnung der Umlage soll dabei die Höhe der beantragbaren öffentlichen Fördermittel berücksichtigen, um einen Anreiz für die Vermieter*innen zu schaffen sie auch in Anspruch zu nehmen. Energetische Modernisierungen sollen gerecht auf den Schultern von Vermieter*innen, Mieter*innen und dem Staat in Form eines Drittelmodells verteilt werden und warmmietenneutral möglich sein. Durch ein Klimageld wollen wir einkommens­schwache Mieter*innen schützen und warmmietenneutrale Modernisierung ermöglichen. Im Rahmen des GEG wurde eine neue Modernisierungsumlage für Heizungen eingeführt. Der Vermieter kann seine Kosten mit 10% umlegen, sofern er eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Damit gehen wir einen ersten Schritt, um einen Anreiz für die Nutzung von Fördermitteln zu geben und die absoluten Kosten für die Mieter*innen zu senken. Die Umlage der Kosten einer neuen Heizung auf die Miete ist auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat begrenzt, unabhängig davon, ob der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt oder nicht. Diese Regelungen des GEG unterstützen wir, damit die Wärmewende uns gemeinsam gelingt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>Wir wollen, dass geltendes Mietrecht auch umgesetzt wird!</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Durchsetzung der Mietbegrenzung sind verbindliche Mietspiegel notwendig. Der Mietspiegel setzt sich derzeit aus den neuen Mietverträgen der letzten 6 Jahre zusammen. Dies führt dazu, dass bei starken Mietsteigerungen auch günstige Mieten bald stark angehoben werden können. In einigen Kommunen gibt es überhaupt keinen qualifizierten Mietspiegel. Aber nur damit können Mieter*innen die Höhe der ortsüblichen Miete und damit ihre Rechte überhaupt verlässlich bestimmen. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor qualifizierte Mietspiegel für Kommunen ab 100.000 Einwohnern verpflichtend zu machen und zudem sind seit Mitte 2022 einfache Mietspiegel verpflichtend für Kommunen ab 50.000 Einwohnern. Neben der Stärkung des Systems der Mietspiegel wollen wir behördliche Durchsetzungs- und Sanktionsbefugnisse stärken. Wir wollen das Mietrecht weiterentwickeln, aber auch für die Durchsetzbarkeit bestehenden Gesetzes sorgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Mietbegrenzung kann nur mit wirksamen Mietspiegeln funktionieren: </strong>Auch in Kommunen unter 50.000 Einwohnern sollen einfache Mietspiegel bestehen, wenn diese in angespannten Wohnungsmärkten sind. Wir wollen die Mietverträge der letzten 20 Jahre für die Berechnung des Mietspiegels berücksichtigen. Dort, wo es qualifizierte oder einfache Mietspiegel gibt, sollen diese verpflichtend als Mieterhöhungsinstrument genutzt werden, damit künftig nicht mehr auf Basis von teureren Vergleichswohnungen Mieterhöhungen begründet werden können. Wir wollen Kommunen bei der Erstellung von Mietspiegeln finanziell entlasten und ihnen ermöglichen sich über einen Zweckverband mit anderen Gemeinden zu organisieren, um gemeinsam eine Mietspiegelerhebung beauftragen zu können. Zur Fortschreibung von Mietspiegeln soll der Mietenindex oder ein Verbraucherpreisindex über die letzten 20 Jahre verwendet werden oder weiterhin das Stichprobenverfahren möglich sein.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Kommunale Wohnungsämter zur Mieter*innen-Beratung und Mietpreisprüfung stärken: </strong>Damit Mieter*innen bei der Durchsetzung der Mietbegrenzung besser unterstützt werden, wollen wir eine wirksame Überprüfung durch Mietpreisstellen ermöglichen und die Auskunftsverpflichtungen der Vermieter*innen-Seite weiter nachschärfen. Damit mehr Klarheit über die Eigentumsverhältnisse auf dem Wohnungsmarkt geschaffen werden kann und damit der Mieter*innen- und Wohnraumschutz behördlich besser umgesetzt werden kann, wollen wir die Einführung von Miet- und Wohnungskatastern unterstützen. Um den Schutz von Mieter*innen zu stärken, bedarf es zudem kostenfreier Mieter*innenberatungen, um Wissen über die eigenen Rechte zu vermitteln und Informationen zur rechtlichen Durchsetzung bereitzustellen. Einkommensschwache Haushalte sollten zudem Zuschüsse zu den Beiträgen zu Mietervereinen erhalten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>Kündigungsschutz stärken, Wohnungspolitik verantwortungsvoll gestalten</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch Umwandlung von Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen können Mieter*innen ihr Zuhause verlieren. Berichte über vorgeschobenen Eigenbedarf nehmen zu, denn bei neuen Verträgen können höhere Mieten angesetzt werden. Zugleich führen Kündigungen zunehmend zu Wohnungs- oder gar Obdachlosigkeit – selbst bei Familien mit Kindern. Mit einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit wollen wir gemeinwohlorientiertes Wohnen und kommunalen, genossenschaftlichen und frei gemeinnützigen Wohnungsbau umfassend fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Wir wollen den Kündigungsschutz stärken und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt stoppen: </strong>Eigenbedarfskündigungen sollen wesentlich erschwert werden, die Kündigungsfrist sollte verlängert und die Kriterien für den Eigenbedarf gesetzlich geregelt werden. Der Personenkreis, für den Eigenbedarf als Kündigungsgrund geltend gemacht werden kann, sollte eingeschränkt und die Geltendmachung des Eigenbedarfs an den Nachweis der tatsächlichen Nutzung durch die entsprechenden Personen gebunden werden. Nur die Vermieter*innen und Verwandte ersten Grades sollen als berechtigter Personenkreis gelten. In angespannten Wohnungsmärkten sollen Eigenbedarfskündigungen so möglichst ausgeschlossen werden. Die nur bis 31.12.2025 gültige Genehmigungspflicht bei Umwandlungen von Mietwohnungen zu Eigentum muss unbedingt noch in dieser Legislaturperiode entfristet werden und dauerhaft gelten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Die Schonfrist als ein zentrales Schutzinstrument für Mieter*innen: </strong>Gerät ein*e Mieter*in Zahlungsverzug und erhält deswegen die Kündigung, soll er oder sie die Möglichkeit haben, die Kündigung durch Nachzahlung abzuwenden. Durch die Zahlung der ausstehenden Miete innerhalb der Schonfrist sollen alle Kündigungen abgewendet werden. Die Schonfrist muss ein zentrales Schutzinstrument für Mieter*innen werden. Auch wer berechtigt vom Mietminderungsrecht bei Mängeln in der Wohnung Gebrauch macht, soll keine Angst haben müssen seine Wohnung zu verlieren.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Den Milieuschutz und das Zweckentfremdungsverbot stärken: </strong>Der Milieuschutz muss als Schutz vor Verdrängung wieder durch ein wirksames Vorkaufsrecht und wirksame Abwendungsvereinbarungen gestärkt werden. Wir möchten Erleichterungen für den Erlass einer Milieuschutzsatzung realisieren. Die Länder müssen das Instrument gegen die Wohnraumzweckentfremdung nutzbar machen, um gegen die Umnutzung von Wohnungen für Ferienwohnungen und Kurzzeitvermietung, gewerbliche (Wohn-) Nutzung, Leerstand und Wohnraumabrisse vorgehen zu können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Maßnahmen gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit: </strong>Wir wollen, dass für alle Menschen ein Zugang zum Wohnungsmarkt besteht. Mit ortsbezogenen Maßnahmenkatalogen, geschützten Wohnungsmarktsegmenten und Housing First-Projekten wollen wir gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit vorgehen. Alle Instrumente, die geeignet sind das Risiko für Wohnungs- und Obdachlosigkeit durch wirksame Prävention zu verringern und angemessene Wohnungsangebote für Wohnungs- und Obdachlose zu schaffen, müssen eingesetzt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Prüfung von Möglichkeiten des Wohnungstausches im Mietrecht:</strong> Gerade in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt wäre ein gesetzlich verankertes Recht auf Wohnungstausch zu den jeweiligen Bestandsmieten wichtig, um Haushalten, die sich verkleinern oder vergrößern wollen, gerecht zu werden und den Zugang zu angemessenem Wohnraum zu ermöglichen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Die neue Wohngemeinnützigkeit stärken: </strong>Zu einer neuen Wohngemeinnützigkeit, die eine echte Dynamik für bezahlbares Wohnen im Neubau wie im Bestand auslöst, gehören neben Steuererleichterungen auch substanzielle Investitionszulagen durch Bund und Länder. Wir möchten die Förderung nicht nur für wenige gemeinnützige Träger, sondern auch für Genossenschaften und öffentliche Wohnungsunternehmen ermöglichen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Auch Gewerbemieter*innen brauchen Schutz und klare Regeln: </strong>Auch für Gewerbe­mieter*innen sind Mietschutzregelungen notwendig, auch um lebendige gemischte Quartiere zu erhalten. Das ist für die wirtschaftliche Stabilität und die Zukunftsplanung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oft sehr wichtig. Zudem sollen Unternehmen dringend notwendige Investitionen in den Klimaschutz ermöglicht werden. Zumindest in Milieuschutzgebieten sollte ein echter Kündigungsschutz nach französischem Vorbild eingeführt werden, weil die soziale und kleine gewerbliche Infrastruktur für die Bewohnerschaft ebenso elementar ist wie bezahlbarer Wohnraum. Auch Gewerbemietspiegel und eine Mietpreisbremse für kleines Gewerbe wären dringend geboten.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine wesentliche Ursache für die dramatischen Mietsteigerungen liegt in der seit den neunziger Jahren politisch vorangetriebenen Liberalisierung der städtischen Wohnungsmärkte. Die Wohnungsgemeinnützigkeit wurde 1990 abgeschafft und viele vormals gemeinnützige Wohnungen wurden an finanzmarktorientierte Investoren verkauft. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus wurde weitgehend eingestellt. Sie wurde in den letzten Jahren zwar wieder neu belebt, das kann aber die Fehler der Vergangenheit nicht wettmachen. Von vormals 7,5 Millionen Sozialwohnungen sind heute nur noch rund eine Million übrig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Menschen in den größeren Städten werden immer mehr dem Druck finanzmarktorientierter Investoren ausgesetzt, die die Grundstückspreise systematisch hochgetrieben haben. Das erschwert auch den Bau von neuen bezahlbaren Wohnungen. Mit den Zinserhöhungen von 2022 ist die Nachfrage nach Eigentumserwerb erst einmal gesunken. Umso mehr halten sich renditeorientierte Wohnungsunternehmen und Investoren an den Wohnungssuchenden schadlos.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Auf den Mietwohnungsmärkten der großen Städte herrschen derzeit dramatische Zustände</strong>. Das Mietrecht ist zu einem Recht auf permanente Mietsteigerungen geworden, insbesondere beim Abschluss neuer Mietverträge. Die Mietpreisbremse und die Regelungen gegen Mietwucher sind praktisch unwirksam und großzügige Schlupflöcher erlauben maßlos überzogene Mietforderungen von bis zu 30 €/qm. Immer mehr Wohnungen werden nur noch kurzfristig als möblierte Wohnungen oder teilgewerblich vermietet. Teilweise werden Wohnungen sogar zimmerweise oder schlafplatzweise vermietet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Doch der zuständige Justizminister sieht keinen Handlungsbedarf und die Immobilienlobby ruft bei jeder Forderung nach sanktionsbewehrten Regelungen „Überregulierung!“. So ist die Wohnungsfrage zum großen gesellschaftspolitischen Konflikt geworden, und immer mehr Menschen verlieren das Vertrauen in die Politik und in die Demokratie. Vielen Politiker*innen ist das Leitbild einer gemeinwohlverantwortlichen Wohnungs­wirtschaft abhandengekommen, obwohl Artikel 14 Grundgesetz ausdrücklich fordert, dass Eigentum zugleich dem Allgemeinwohl dienen soll und der Gesetzgeber dafür Inhalt und Schranken bestimmen soll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Das wichtigste Potenzial für bezahlbares Wohnen ist der Wohnungsbestand und das wichtigste Instrument die Bestände bezahlbar zu halten ist das Mietrecht. </strong>Beim Mietrecht hat der Bund bislang aber nur sehr zögerliche, meist wirkungslose Trippelschritte gemacht. Leider werden auch die bescheidenen, aber richtigen Mietrechtsänderungen, die die jetzige Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hat, immer noch blockiert. Für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt wurde die Absenkung der Kappungsgrenzen von jetzt 15% auf 11% in drei Jahren versprochen. Die Mietspiegel sollen aus den Mietverträgen der letzten sieben Jahre gebildet werden und der qualifizierte Mietspiegel soll rechtssicher gemacht und verpflichtend für Städte mit über 100.000 Einwohner*innen werden. Versprochen wurden auch Verbesserungen beim Kündigungsschutz. Die Wohnungs- und Obdachlosigkeit soll mit einem Nationalen Aktionsplan bis 2030 überwunden sein. Diese Regelungen gehen in die richtige Richtung, sind aber nicht ausreichend. Zumal die einzige Maßnahme, die vielleicht noch in dieser Legislatur umgesetzt wird, die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 ist.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 27 Sep 2024 20:50:03 +0200</pubDate>
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                        <title>A1: Klimaverträgliche Bodenpolitik durch verantwortungsvolle Siedlungsflächennutzung</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/klimavertragliche-bodenpolitik-durch-verantwortungsvolle-siedlungsflac-11587</link>
                        <author>BAG Planen Bauen Wohnen (dort beschlossen am: 26.09.2024)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Täglich werden in der Bundesrepublik 52 Hektar Wald, Wiesen und Acker als Siedlungs- und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Das entspricht der Fläche von ca. 72 Fußballfeldern - jeden Tag. Mehr Siedlungsfläche bedeutet mehr Emissionen, mehr Verkehr, mehr Energieverbrauch, mehr Müll. Es stehen immer mehr Gebäude in der Landschaft! Wälder und Wiesen müssen Autobahnen weichen. Mehr Zersiedelung bedeutet weniger Raum für den Erhalt der Artenvielfalt und den Naturschutz, weniger Sickerflächen bei Starkregen und Hochwasser, weniger Flächen für den Anbau von Lebensmitteln und weniger Platz für Erholung.<br>
Auch die letzten Jahre mit den zerstörerischen Hochwassern haben gezeigt, dass wir wieder eine bessere Balance zwischen Natur, Landwirtschaft und Bebauung brauchen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fläche und Böden sind wertvolle Ressourcen, die wir Menschen, Pflanzen und Tieren zum Leben brauchen. Mit einer grünen Flächenpolitik gewinnen wir Rückzugsräume für Mensch und Natur zurück und gewährleisten eine angemessene Bau- und Planungsfreiheit, auch für kommenden Generationen. Grüne Flächenpolitik heißt, unserer Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür heben wir die Potenziale des Gebäudebestands, nutzen kurze Wege und beleben Innenstädten und Brachen wieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine klimaverträgliche Stadt- und Siedlungsentwicklung schützt uns vor zersiedelten Landschaften mit Gebäuden allerorts, vor Überschwemmungen, aber auch davor, im Sommer in Betonwüsten gebraten zu werden. Zukunftsorientierung bedeutet: unsere Dörfer und Städte klug und umsichtig weiterzuentwickeln, uns auf die Wiederbelebung leerstehender Gebäude und Flächen konzentriert und ihre Ausweitung wirksam zu begrenzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der aktuell ungehemmten Flächeninanspruchnahme müssen wir mit einem wirkungsvollen Instrument begegnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es gibt bereits bundesweite Ziele zur Senkung der Inanspruchnahme von neuen Siedlungs- und Verkehrsflächen: Das 30-Hektar-Ziel bis 2030 der Bundesregierung besagt, dass bis 2030 bundesweit nur noch maximal 30 Hektar pro Tag Verkehrs- und Siedlungsflächen ausgewiesen werden können. Bis 2050 wollen wir sogar das Netto-Null-Ziel erreichen. Dies bedeutet, dass neue Flächen nur noch in Anspruch genommen werden dürfen, wenn an anderer Stelle entsprechend Flächen entsiegelt werden.<br>
Aktuell werden in vielen Kommunen noch neue Neubau- und Gewerbegebiete geplant, statt für einen konsequenten Boden- und Klimaschutz nach Möglichkeiten der Umnutzung im Gebäudebestand zu suchen. Das liegt u.a. daran, dass in stagnierenden oder schrumpfenden Regionen viele Kommunalparlamente hoffen, neue Gewerbegebiete würden perspektivisch mehr Einnahmen bringen. Oder sie weisen in der Hoffnung auf mehr Einkommensteuern neue Wohngebiete aus und spekulieren darauf, dass Neubürger*innen preisgünstige Grundstücke im Grünen schätzen und dafür lange Pendelwege zu ihren Arbeitsplätzen in Kauf nehmen. Diese Politik ist aber nicht alternativlos. Es gibt viele, oft ungenutzte Möglichkeiten, attraktiven Wohn- oder Gewerberaum zu schaffen ohne Äcker und Wiesen zu bebauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Das Konzept zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung in unseren Kommunen</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bisher wurde die Aufgabe, Flächen zu sparen, von den Kommunen selbst, der Raumordnung und der Regionalplanung mit sehr unterschiedlichem Erfolg umgesetzt. Es gibt große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Unsere Kommunalpolitiker*innen brauchen rechtlich verbindliche Instrumente, mit denen eine nachhaltige Siedlungsentwicklung möglich wird und sich der Schutz der Flächen realistisch umsetzen lässt. Für das schrittweise Absenken der Neuinanspruchnahme von Siedlungsflächen muss der Bund den Ländern Vorgaben machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine gute Möglichkeit ist, die bundesweite Zuteilung von handelbaren Flächenzertifikaten an die Kommunen – ähnlich dem Handel mit Emissionszertifikaten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn wir die Flächeninanspruchnahme auf Null im Jahr 2050 reduzieren wollen, steht uns in ganz Deutschland noch ein Kontingent von rund 240.000 Hektar zur Verfügung. Das Instrument des Zertifikatehandels sieht vor, dass der Bund dieses Kontingent nach einem verbindlichen Schlüssel an die Länder verteilt. Die Länder stimmen im Rahmen der Regionalplanung mit den Kommunen die quantitative Umsetzung und Zuteilung der Flächenkontingente auf die lokalen Ebenen ab. Entscheidend ist dabei die Einwohnerzahl. Regionale Eigenheiten werden berücksichtigt: der ländliche Raum wird aufgrund der historisch gewachsenen geringeren Dichte einen Bonus erhalten.<br><br>
Der Bund und die Länder verpflichten sich, die Kommunen bei ihrer städtebaulichen Entwicklung zu unterstützen, sodass die Netto-Null-Vision Wirklichkeit wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinden, die mehr Raum zur Erweiterung ihrer Siedlungs- und Gewerbeflächen nutzen möchten als sie an Zertifikaten haben, können von anderen Gemeinden Zertifikate erwerben. Kommunen, die mit ihren Flächen sparsam umgehen, können durch den Verkauf von Zertifikaten zusätzliche Einnahmen generieren. Für den Rückbau und die Renaturierung von ungenutzten Flächen werden sogenannte „Weiße Zertifikate“ ausgegeben, die an anderer Stelle genutzt oder verkauft werden können. Mit den räumlichen Vorgaben der Landes- und Regionalplanung und den Vorgaben zur Siedlungsdichte entsteht so ein System mit Anreizen zur Entsiegelung und Renaturierung von Flächen. Und es wird nur noch dort neu gebaut, wo es sinnvoll ist.<br><br>
Flächenkontingente für überörtliche Infrastrukturen wie Bahnstrecken oder Fernstraßen werden den Maßnahmenträgern zugeteilt. Hier werden Bund, Länder und weitere überörtliche Planungsträger in das Verfahren für die Flächenansprüche an Verkehr und Infrastrukturen einbezogen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die Umsetzung wird zunächst ein Stichtag bestimmt und der Ist-Zustand aufgenommen. D.h. die bis dahin besiedelten und die bereits rechtsgültig zur Bebauung vorgesehene Flächen des Innenbereichs einer Gemeinde werden erfasst. So können die zukünftig neu beanspruchten Flächen identifiziert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Konzept des Zertifikatehandels wurde bereits vom Umweltbundesamts in einem überregionalen Planspiel mit 87 Gemeinden erprobt. Dieses Forschungsprojekt bietet eine gute Basis für die bundesweite Einführung des Zertifikatehandels.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Umsichtige Innenentwicklung bietet Alternativen zum Siedlungsflächenverbrauch</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>I.<br>
Die sogenannte dreifache Innenentwicklung nimmt die Flächenverteilung für Gebäude, Mobilität und Grün in den Blick. Das bedeutet, das Bauen im Bestand mit mehr Natur- und Grünflächen und dem Bedarf an Mobilität zu verbinden und die Entsiegelung von möglichst vielen Asphalt-, Beton- und Pflasterflächen vorzunehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dazu sollen Bund, Länder und Gemeinden Entsiegelungsstrategien entwickeln und einführen. Das geht z.B. mit der Festsetzung von Grünflächen auf privaten Grundstücken in den kommunalen Bebauungsplänen oder auch Abwassergebühren auf Basis der digital ermittelten, realversiegelten Fläche, bei denen unversiegelte Flächen zur Gebührenreduktion führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>II.<br>
Viele versiegelte Flächen, verwahrloste Grundstücke und größere Brachen können renaturiert werden. Dazu sollen Städte und Kommunen die Grundstücke mit erhaltenswerter Bausubstanz kennzeichnen, um den unnötigen und klimaschädlichen Abriss von Gebäuden zu verhindern. Zudem sollen sie mit den Grundeigentümer*innen abstimmen, welche (Teil-)Grundstücke aufgrund von verfallener Bausubstanz, Altlasten, Verwahrlosung oder unnötiger Versiegelung zurückgebaut und dauerhaft renaturiert werden sollen.<br>
Für die kleineren und ländlichen Kommunen können Kooperationen mit Nachbarkommunen zur Bildung von Flächenpools für neue Siedlungsflächen und für Rückbau und Renaturierung die Arbeit unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>III.<br>
Viele leerstehende Büro- und Gewerbegebäude, ausufernde Stellplatzanlagen und eingeschossige Einkaufszentren bieten Flächenreserven für neuen Wohnraum. Um diesen zu heben, müssen die Landesbauordnungen, die bislang den Umbau des Bestands benachteiligen und Abriss und Neubau begünstigen, geändert werden. Zeitgemäße Energie- und Brandschutzstandards sind sinnvoll, ansonsten könnten Umnutzungen weitgehend auf Basis des Baurechts zur Zeit der Errichtung der Gebäude genehmigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>IV.<br>
Die Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen für Wohnungen soll komplett entfallen – wie bereits heute in Berlin, Hamburg und Niedersachsen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>V.<br>
Die Gemeinden erhalten ein generelles Vorkaufsrecht zu realwirtschaftlich verträglichen Ertragswerten für das gesamte Gemeindegebiet, um Bodenfonds aufzubauen und die Stadtentwicklung besser steuern zu können. Um Spekulation mit mindergenutzten Flächen und Gebäuden zu verhindern, müssen die städtebaulichen Gebote zu Rückbau und Entsiegelung und das Instrument der &quot;städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“ weiterentwickeln werden. Dazu gehören bessere Möglichkeiten zur Übertragung leerstehender Immobilien auf die Kommunen und die Nutzung „herrenlosen Grundeigentums“ durch öffentlich bestellte Treuhänder*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>VI.<br>
Wir bräuchten weniger neue Einfamilienhäuser, wenn die vorhandenen besser genutzt würden. Viele Häuser, die für Familien gebaut wurden, werden jahrzehntelang nur noch von einer Person genutzt – oft mangels Alternativen.<br>
Individuelle Wohnraumberatung, Förderung von Um- und Ausbaumaßnahmen und mehr attraktive, seniorengerechte Wohnprojekte könnten helfen, die familiengerechten Häuser wieder für Familien mit Kindern nutzbar zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Neue Flächenbedarfe für Klimafolgenanpassung, erneuerbare Energien und industriellen Strukturwandel</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Ziel des Netto-Null-Flächenverbrauchs gilt grundsätzlich auch für Infrastruktur-, Gewerbe- und Industrieflächen. Notwendige Transformationen erzeugen aber neue Flächenbedarfe: Erstens müssen zusätzliche technische Anlagen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels gebaut werden, wie Deiche oder Hangsicherungen, zweitens braucht die Energie- und Mobilitätswende Flächen, z.B. für Solarenergie, Umspannwerke oder Batteriefabriken, und drittens müssen strategisch relevante Produkte wieder in Europa hergestellt werden, um die globalen Abhängigkeiten zu begrenzen. All dies erfordert die Nutzung zusammenhängender größerer Flächen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Entwicklung soll vorrangig auf den reichlich vorhandenen Industriebrachen oder für nicht mehr notwendige Infrastrukturen genutzten Flächen<br>
erfolgen, – z.B. Flächen von Erdölraffinerien oder Regionalflughäfen. Wo dies nicht möglich ist, soll der großmaßstäbliche Flächenverbrauch durch Klimafolgenanpassung sowie die Transformation der Energieversorgung und der Industrie ausgeglichen werden, indem länderübergreifend Naturräume als Elemente eines großräumigen Biotopverbundes etabliert und gesichert werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 27 Sep 2024 20:07:44 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A1: Klimaverträgliche Bodenpolitik durch verantwortungsvolle Siedlungsflächennutzung</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73294?commentId=13333#comm13333</link>
                        <author>Lars Boettger</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73294?commentId=13333#comm13333</guid>
                        <description><![CDATA[Das Horten von Flächenzertifikaten muiss vermieten werden, wenn die Maßnahme nicht durchegführt wird werden die Zertifikate ungültig oder gehen zurück in einen Pool.

Es braucht ein Ankaufsfonds zu einem geringen 1% Zins für Kommunen die das Vorkaufsrecht wegen Finanzierungsproblemen nicht durchführen können. ]]></description>
                        <pubDate>Thu, 26 Sep 2024 18:18:45 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A1-060 zu A1: Klimaverträgliche Bodenpolitik durch verantwortungsvolle Siedlungsflächennutzung</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73294/amendment/82183?commentId=9609#comm9609</link>
                        <author>Andre Schlecht-Pese</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73294/amendment/82183?commentId=9609#comm9609</guid>
                        <description><![CDATA[redaktionell
- "raumordnerisch gewollte Entwicklungen"
"raumordnerisch" ohne "e"?!
- "Regionale Eigenheiten ..."
"Regionale" ohne "n"

Ansonsten stimme ich Ronald zu: klares Ziel ohne hier bereits mögliche Öffnungen. Die kommen im gesetzgeberischen Prozess ohnehin.]]></description>
                        <pubDate>Thu, 26 Sep 2024 08:15:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A1-059 zu A1: Klimaverträgliche Bodenpolitik durch verantwortungsvolle Siedlungsflächennutzung</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73294/amendment/82056?commentId=9608#comm9608</link>
                        <author>Andre Schlecht-Pese</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73294/amendment/82056?commentId=9608#comm9608</guid>
                        <description><![CDATA[redaktionell
"... nach einem verbindlichen Schlüssel verteilt."
-> "verteilt" entfallen]]></description>
                        <pubDate>Thu, 26 Sep 2024 08:11:17 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A1-057 zu A1: Klimaverträgliche Bodenpolitik durch verantwortungsvolle Siedlungsflächennutzung</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73294/amendment/82184?commentId=9607#comm9607</link>
                        <author>Andre Schlecht-Pese</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73294/amendment/82184?commentId=9607#comm9607</guid>
                        <description><![CDATA[redaktionell
(Stand 2024) -> großes S]]></description>
                        <pubDate>Thu, 26 Sep 2024 08:08:28 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A1-057 zu A1: Klimaverträgliche Bodenpolitik durch verantwortungsvolle Siedlungsflächennutzung</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73294/amendment/82184?commentId=9606#comm9606</link>
                        <author>Andre Schlecht-Pese</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73294/amendment/82184?commentId=9606#comm9606</guid>
                        <description><![CDATA[redaktionell
(Stand 2024) -> großes S ]]></description>
                        <pubDate>Thu, 26 Sep 2024 08:07:58 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A2-022 zu A2: Mietrecht sozial gestalten – gegen Verdrängung und soziale Spaltung!</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82199?commentId=9605#comm9605</link>
                        <author>Ronald Kunze</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82199?commentId=9605#comm9605</guid>
                        <description><![CDATA[Satz 1 ist ausreichend. Unabhängig von einem guten Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern dient der Überschuss bei der Vermietung zur Einkommenssicherung und insbesondere Alterssicherung der Vermieter. Der Begriff "Gewinne" ist hier fehl am Platz. ]]></description>
                        <pubDate>Thu, 26 Sep 2024 00:55:41 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A2-014 zu A2: Mietrecht sozial gestalten – gegen Verdrängung und soziale Spaltung!</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82152?commentId=9604#comm9604</link>
                        <author>Ronald Kunze</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82152?commentId=9604#comm9604</guid>
                        <description><![CDATA[Miete und Nebenkosten sind zwei unterschiedliche Positionen. Wenn wir nur "Miete" schreiben, bleiben die Nebenkosten außen vor. Der Begriff "monatliche Kaltmiete" macht klar, dass die Nebenkosten noch oben drauf kommen.]]></description>
                        <pubDate>Thu, 26 Sep 2024 00:48:52 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A2-011 zu A2: Mietrecht sozial gestalten – gegen Verdrängung und soziale Spaltung!</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82192?commentId=9603#comm9603</link>
                        <author>Ronald Kunze</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82192?commentId=9603#comm9603</guid>
                        <description><![CDATA[Gute Konkretisierung!]]></description>
                        <pubDate>Thu, 26 Sep 2024 00:46:04 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A2-182 zu A2: Mietrecht sozial gestalten – gegen Verdrängung und soziale Spaltung!</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82198?commentId=9602#comm9602</link>
                        <author>Ronald Kunze</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82198?commentId=9602#comm9602</guid>
                        <description><![CDATA[Das sind an sich zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte. ]]></description>
                        <pubDate>Thu, 26 Sep 2024 00:39:28 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A2-065 zu A2: Mietrecht sozial gestalten – gegen Verdrängung und soziale Spaltung!</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82181?commentId=9601#comm9601</link>
                        <author>Ronald Kunze</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82181?commentId=9601#comm9601</guid>
                        <description><![CDATA[Man muss schon "in das Mietrecht" integrieren. "im" wäre nicht richtig. ]]></description>
                        <pubDate>Thu, 26 Sep 2024 00:33:28 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A2-004 zu A2: Mietrecht sozial gestalten – gegen Verdrängung und soziale Spaltung!</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82148?commentId=9600#comm9600</link>
                        <author>Ronald Kunze</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82148?commentId=9600#comm9600</guid>
                        <description><![CDATA[An sich war es schon immer so, hat sich aktuell nur verschärft. ]]></description>
                        <pubDate>Thu, 26 Sep 2024 00:27:31 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A1-060 zu A1: Klimaverträgliche Bodenpolitik durch verantwortungsvolle Siedlungsflächennutzung</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73294/amendment/82183?commentId=9599#comm9599</link>
                        <author>Ronald Kunze</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73294/amendment/82183?commentId=9599#comm9599</guid>
                        <description><![CDATA[Kontingent nach einem verbindlichen Schlüssel über die Länder auf die Kommunen verteilt. Entscheidend ist dabei die Einwohnerzahl. 
Alles Anfügungen eröffnen ungeahnte Fässer des Flächenverbrauchs. Klare Ziel und auch dazu stehen. ]]></description>
                        <pubDate>Thu, 26 Sep 2024 00:24:56 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A1-057 zu A1: Klimaverträgliche Bodenpolitik durch verantwortungsvolle Siedlungsflächennutzung</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73294/amendment/82184?commentId=9598#comm9598</link>
                        <author>Ronald Kunze</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73294/amendment/82184?commentId=9598#comm9598</guid>
                        <description><![CDATA[Die Ergänzung ist gut gemeint, verunklart aber eher. Würde ich nicht einfügen. ]]></description>
                        <pubDate>Thu, 26 Sep 2024 00:21:57 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2-022: Mietrecht sozial gestalten – gegen Verdrängung und soziale Spaltung!</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82199</link>
                        <author>Hanna Steinmüller (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82199</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_38775_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 21 bis 22 einfügen:</h4><div><p>Mietrechts muss konsequent geahndet werden und die Mieter müssen in der Durchsetzung ihrer Rechte besser informiert und unterstützt werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>Wir wissen, dass viele Vermieter*innen ein gutes Verhältnis zu ihren Mieter*innen pflegen, die Mieten teilweise über Jahrzehnte nicht anpassen und keine großen Gewinnen mit der Miete machen. Deswegen ist unser Ziel schwarzen Schafen das Handwerk zu legen, aber gleichzeitig die anderen Vermieter*innen nicht über Gebühr zu belasten.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 19 Sep 2024 23:52:26 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2-182: Mietrecht sozial gestalten – gegen Verdrängung und soziale Spaltung!</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82198</link>
                        <author>Hanna Steinmüller (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82198</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_38775_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 182 bis 184:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Zur Eigentumsumwandlung oder Vermietung an wohlhabendere Mieter*innen werden immer mehr Bestandsmieter gekündigt und verdrängt.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Nach der Umwandlung von Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen, können Mieter*innen ihr Zuhause verlieren. Auch Berichte über vorgeschobenen Eigenbedarf nehmen zu, bei neuen Verträgen können oft höhere Mieten angesetzt werden.</ins> Kündigungen führen zunehmend zu Wohnungs- oder gar Obdachlosigkeit – selbst bei Familien mit Kindern. Mit </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 19 Sep 2024 23:42:41 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2-099-2: Mietrecht sozial gestalten – gegen Verdrängung und soziale Spaltung!</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82197</link>
                        <author>Hanna Steinmüller (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82197</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_38775_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 98 bis 100 löschen:</h4><div><ul><li value="1">machen möblierte Wohnungen bereits rund ein Drittel des Angebots auf dem Wohnungsmarkt aus.Wir wollen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">uns dafür einsetzen</del>, dass möblierte Wohnungen wieder dem regulären Mietenmarkt zugeführt werden. Deshalb soll die </li></ul></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 19 Sep 2024 23:38:32 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2-061: Mietrecht sozial gestalten – gegen Verdrängung und soziale Spaltung!</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82196</link>
                        <author>Hanna Steinmüller (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82196</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_38775_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 60 bis 62 einfügen:</h4><div><ul><li value="1">Mietenstopp für 5 Jahre erlassen können und so bei Neuvermietungen in bestehenden Gebäuden<ins class="space" aria-label="Einfügen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</ins>nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinausgegangen werden kann.</li></ul></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 19 Sep 2024 23:30:09 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2-023: Mietrecht sozial gestalten – gegen Verdrängung und soziale Spaltung!</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82195</link>
                        <author>Hanna Steinmüller (KV Berlin-Mitte)</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/bdk24/motion/73342/amendment/82195</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_38775_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 23 bis 33:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die politische Blockade von wirksamen Mietrechtsreformen belastet nicht nur immer mehr Mieterhaushalte und auch Käufer von Wohneigentum. Sie trifft auch die öffentlichen Haushalte und damit die Steuerzahler*innen. 2023 betrugen die öffentlichen Mittel für die Kosten des Unterhalts (KdU) und für Wohngeld rund 20 Milliarden Euro und es muss mit weiter steigenden jährlichen Kosten gerechnet werden. Dagegen ist die Förderung des Bundes für den Sozialen Wohnungsbau mit 3,5 Milliarden €/Jahr für die Jahre 2025 bis 2027 sehr viel bescheidener. Die drastischen Mietsteigerungen zwingen bald wieder zu Rentenerhöhungen, Lohnsteigerungen und größeren BAföG-Subventionen. </del><strong><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Verantwortliche Mietrechtsreformen liegen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die steigenden Mieten belasten nicht nur immer mehr Mieterhaushalte und auch Käufer von Wohneigentum. Sie trifft auch die öffentlichen Haushalte und damit die Steuerzahler*innen. Bund, Länder und Kommunen haben alleine 2023 für die Kosten des Unterhalts (KdU) und für Wohngeld rund 20 Milliarden Euro ausgegeben, es muss mit weiter steigenden jährlichen Kosten gerechnet werden. Dem gegenüber stehen 3 Milliarden Förderung des Bundes für den Sozialen Wohnungsbau , die Länder geben nochmal mindestens die Hälfte dazu. Für uns ist klar: Neben dem Wohngeld und der Förderung des sozialen Wohnungsbaus brauchen wir auch Maßnahmen, damit die Mieten in den angespannten Wohnungsmärkten nicht so stark steigen. . Eine</ins><strong><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Mietrechtsreform liegt</ins> darum auch im Interesse einer soliden öffentlichen Haushaltspolitik.</strong></strong></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 19 Sep 2024 23:23:19 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>