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            <title>BAG - Sitzung Berlin 28./29.9.2018: Alles</title>
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                        <title>A2NEU2: Positionspapier Heimat</title>
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                        <author>BAG Planen Bauen Wohnen (beschlossen am: 29.09.2018)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Heimat – ein strategischerGRÜNER Begriff? </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Wo stehen wir mit dem Heimatbegriff?</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Heimat wird von den Einen eher räumlich als wohlbekannter Ort, Kulturraum, oder als Erinnerungs- und Sehnsuchtsort definiert. Vielen ist der Heimatbegriff weder als Ort noch als Konzept der Identität von Bedeutung und sie kritisieren ihn als Begriff der Gegenaufklärung – , diffus, missbrauchsgefährdet und emotional übermäßig aufgeladen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Umfragen verbinden allerdings 92 Prozent der Bevölkerung mit dem Heimatbegriff Positives, 85 Prozent nehmen das „Gefühl heimatlicher Verbundenheit“ auch persönlich wichtig<a href="#_ftn1">[1]</a>. Der Zugang zur Heimat ist individuell, wird verbunden mit privaten oder gemeinschaftlichen Bezügen, mit Geborgenheit, Orten der Erinnerung, Landschaften oder regionaler Baukultur, Traditionen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Die Herkunft der Heimat</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit der Migration in die wachsenden Städte, der Industrialisierung und der danach einsetzenden Verklärung des „zurückgelassenen“ Landlebens erhält der Heimatbegriff seine Bedeutung. Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts war „Heimat“ ein juristischer Begriff für „Wohnort“. Kaiserreich und Nationalstaat erkannten das Potenzial des Begriffes und luden ihn abgrenzend auf. Besonders vor den Weltkriegen war es zielführend, den hohen Wert der Heimat als ideelle Verortung für jeden Einzelnen zu illustrieren, der für die Heimat an die Front und damit oft in den Tod geschickt wurde. Tracht, Architektur, Liedgut, Heimatkunst wurden zur Selbstbestärkung überhöht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Ende der Heimat wurde 1969 von Martin Walser mit dem Kommentar eingeläutet: „Heimat, das ist sicher der schönste Name für Zurückgebliebenheit“ und Jacob Augstein, erklärte, das „H-Wort“ sei aus der Sicht der Linken kontaminiert, ein verbranntes, nicht mehr benutzbares Wort.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die geistige Elite der Nachkriegszeit verkannte mehrheitlich die Bedeutung des Begriffes für die Bevölkerung. Die wenigen Versuche, den Begriff neu und nach vorne gewandt zu interpretieren, zeigen, dass „Heimat“ eben nicht zwingend im schwarz-braunen Milieu verortet sein muss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Heimat als sozialutopische und aufklärerische Dimension</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Heimat ist nichts, was man hat, sondern was sich anstreben und entwickeln lässt: „Heimat ist das zukünftig Mögliche“<a href="#_ftn2">[2]</a>. Mit seinem sozialutopischen Heimatbegriff formulierte Ernst Bloch eine prozessuale Utopie vom „Umbau der Welt in Heimat“: „... Hat er (der Mensch) sich erfasst und das Seine ohne Entäußerung und Entfremdung in realer Demokratie begründet, so entsteht in der Welt etwas, das allen in die Kindheit scheint und worin noch niemand war: Heimat“.<a href="#_ftn3">[3]</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Diagnose der Entheimatung: </strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den letzten Jahrzehnten sind die Lebenswelten und Lebenswirklichkeitenkomplexer und unübersichtlicher geworden. Die zunehmenden Verunsicherungen, Ängste und Unzufriedenheiten werden zumeist mit Hinweisen auf unausweichliche und fortschreitende Globalisierung und Technologisierung beantwortet. Mit der neoliberalen Ökonomisierung von immer mehr Lebensbereichen sind auch Entsolidarisierung und der Verlust an Gemeinwohldenken in Politik, Wirtschaft und großen Teilen der Gesellschaft einhergegangen. Wohnraum ist zum Spielball des Kapitals geworden, gleiche Chancen auf Bildung sind nicht gewährleistet und die Angst vor Altersarmut macht die Runde. Ungerechtigkeiten und Ängste lassen die Sehnsucht nach Heimat wachsen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wege zu einer Grünen Heimat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BAG Planen-Bauen-Wohnen der GRÜNEN, hat sich nach intensiver Diskussionentschieden, den Heimatbegriff und die Definition von Heimat nicht einer neuen Rechten zu überlassen, die den Begriff nationalistisch verbrämt und ihn gegen unsere Gesellschaftsordnung, gegen Migranten und alles Fremde einsetzt. Im Bewusstsein um den enormen Rückhalt, den der Begriff in der Bevölkerung genießt und der thematischen Affinität zur grünen Themenlandschaft soll der Heimatbegriff als Türöffner sensibel, aber zielgerichtet für die Kommunikation grüner Ziele genutzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Planet</strong><strong>Heimat</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Bewahrung der Schöpfung“ zielt auf nichts anderes ab als die Erhaltung des Planeten Erde als Heimat aller Menschen. Die Verletzlichkeit des Planeten im Klimawandel, die Verseuchung der Weltmeere und viele andere umweltrelevante Entwicklungen weisen immer auch auf die regionale Heimat zurück und fordern das bewusste Tätigwerden vor Ort. Mit „Think global-act local“ zeigen wir GRÜNE uns selbst einen Weg auf, den Heimatbegriff vorwärtsgewandt zu besetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Heimat in Europa</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bislang gelingt es nicht, ein Europa umspannendes, Nationalismen überwindendes Heimatgefühl zu erzeugen. Voraussetzung wäre, dass Europa dafür eine Erzählung, ein Narrativ entwickelt, das Werte wie Kohäsion, regionale Vielfalt, Toleranz, Solidarität, Subsidiarität und Mitgestaltungsmöglichkeit in den Mittelpunkt stellt, kommuniziert und Regeln für deren Durchsetzung verabredet. Beheimatung in einem gerechten und solidarischen Europa ist eine zentrale Herausforderung für GRÜNE Politik – insbesondere mit Blick auf den Europawahlkampf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Enteignung von Heimat bekämpfen</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Heimatgefühl entsteht oftmals erst, wenn die Heimat schwindet und Vertrautes sich auflöst.„Heimat wird uns nicht durch Einwanderer genommen, sondern oftmals durch die Zerstörung von wirtschaftlicher teilhabe und Umweltzerstörung z.B. durch Tagebau, Bagger“<a href="#_ftn4">[4]</a>. Beschleunigungsgesetze, Verfahrensrestriktionen und vorrangig sektorale technische Lösungen sorgen immer wieder dafür, dass das Vertrauen der Bürger in faire Verfahren und eine gerechte Abwägung der Interessen bei großen Infrastrukturvorhaben schwindet. Trotz zahlreicher Sonntagsreden der Politik werden die ökologischen Bedenken von Bürgern und Umweltverbänden, die Argumente von Naturschutz und Artenschutz letztlich nicht ernst genug genommen und es wird nicht integriert und flächen- bzw. ressourcenschonend geplant. Heimat muss aber nicht nur vielerorts im ländlichen Raum „verteidigt“ werden, sondern auch in den Städten. Der Kampf gehört zur Stadtentwicklung seit den Frankfurter Häuserkämpfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· <strong>Integration und Beheimatung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Migration und Mobilität konstituieren Stadtgesellschaft. Integrationsförderung heißt immer auch: Heimat für Fremde ermöglichen. “Wichtig ist dabei, das Heimatgefühl als Wunsch nach Zugehörigkeit nicht zu verachten, sondern wertzuschätzen, und zwar bei allen, den Dazugekommenen wie bei den schon Dagewesenen“<a href="#_ftn5">[5]</a>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Heimat durch Teilhabe und Einflussnahme</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beteiligungskultur in Städten und Landkreisen trägt zur Identifizierung und Beheimatung der Bürger bei Heimat entsteht dort, wo durch Einflussnahme und Gestaltungsmöglichkeiten ein Mehrwert für alle entsteht. Es braucht zivile Kultur, um soziale Beziehungen, Gemeinschaft, lokale und regionale Identität und Vertrauen zwischen politischen und gesellschaftlichen Akteuren wachsen zu lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsempfehlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein grüner Heimatbegriff soll, im Gegensatz zu den folkloristischen Illustrationen und der nationalistischen Ausdeutungen der Konservativen und der neuen Rechten, nachvollziehbar aufbauen auf unseren Werten. Diese stehen den Wurzeln der beschriebenen Entheimatung entgegen, genauso wie wir Beheimatung ermöglichen wollen für all die, die dazukommen. Es liegt auf der Hand, dass gerade in den Bereichen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Klima, Umwelt- und Agrarpolitik </strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Stadtentwicklungs- und Wohnraumpolitik</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Chancengleichheit und wirtschaftliche Teilhabe</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Beteiligungskultur</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Integration</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Europa</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Offene Gesellschaft </strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>durch Grünes Handeln Heimat gesichert oder vorwärtsgerichtet geschaffen werden kann. Insbesondere im Grundsatzprogramm soll die inhaltlich schlüssige Konnotation zum Heimatbegriff genutzt und sensibel betont werden. Wir kapitulieren nicht vor der neuerlichen Enteignung des Begriffes, sondern belegen ihn mit unseren Werten, die auf Bewahrung und Sicherung, aber auch Entwicklung unserer sozialen, ökonomischen und ökologischen Umwelt führen und somit geeignet sind Heimat zu heißen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Carola Scholz, Gerhard Zickenheiner</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="">[1]</a>Forsa-Umfrage vom 7. bis 9. März 2018 im Auftrag der Mediengruppe RTL. (1005 Befragte)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="">[2]</a>Lolita Tag, Über die Konstruktion von Heimat in der Fremde, München 2016 S. 10-11</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="">[3]</a>Ernst Bloch, Das Prinzip Hoffnung, 1954, S. 1628</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="">[4]</a>Miriam Erbacher, BAG PBW, Umfrage zur BAG-Sitzung in Stralsund 6.-8.7.18</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="">[5]</a>Eva Leipprand, Kulturpoitische Mitteilungen Nr. 159/ 2017</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 14 Oct 2018 16:52:06 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2NEU: Positionspapier Heimat</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/6459</link>
                        <author>BAG Planen Bauen Wohnen (beschlossen am: 29.09.2018)</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/6459</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Heimat – ein strategischerGRÜNER Begriff? </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Wo stehen wir mit dem Heimatbegriff?</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Heimat wird von den Einen eher räumlich als wohlbekannter Ort, Kulturraum, oder als Erinnerungs- und Sehnsuchtsort definiert. Vielen ist der Heimatbegriff weder als Ort noch als Konzept der Identität von Bedeutung und sie kritisieren ihn als Begriff der Gegenaufklärung – , diffus, missbrauchsgefährdet und emotional übermäßig aufgeladen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Umfragen verbinden allerdings 92 Prozent der Bevölkerung mit dem Heimatbegriff Positives, 85 Prozent nehmen das „Gefühl heimatlicher Verbundenheit“ auch persönlich wichtig<a href="#_ftn1">[1]</a>. Der Zugang zur Heimat ist individuell, wird verbunden mit privaten oder gemeinschaftlichen Bezügen, mit Geborgenheit, Orten der Erinnerung, Landschaften oder regionaler Baukultur, Traditionen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Die Herkunft der Heimat</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit der Migration in die wachsenden Städte, der Industrialisierung und der danach einsetzenden Verklärung des „zurückgelassenen“ Landlebens erhält der Heimatbegriff seine Bedeutung. Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts war „Heimat“ ein juristischer Begriff für „Wohnort“. Kaiserreich und Nationalstaat erkannten das Potenzial des Begriffes und luden ihn abgrenzend auf. Besonders vor den Weltkriegen war es zielführend, den hohen Wert der Heimat als ideelle Verortung für jeden Einzelnen zu illustrieren, der für die Heimat an die Front und damit oft in den Tod geschickt wurde. Tracht, Architektur, Liedgut, Heimatkunst wurden zur Selbstbestärkung überhöht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Ende der Heimat wurde 1969 von Martin Walser mit dem Kommentar eingeläutet: „Heimat, das ist sicher der schönste Name für Zurückgebliebenheit“ und Jacob Augstein, erklärte, das „H-Wort“ sei aus der Sicht der Linken kontaminiert, ein verbranntes, nicht mehr benutzbares Wort.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die geistige Elite der Nachkriegszeit verkannte mehrheitlich die Bedeutung des Begriffes für die Bevölkerung. Die wenigen Versuche, den Begriff neu und nach vorne gewandt zu interpretieren, zeigen, dass „Heimat“ eben nicht zwingend im schwarz-braunen Milieu verortet sein muss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Heimat als sozialutopische und aufklärerische Dimension</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Heimat ist nichts, was man hat, sondern was sich anstreben und entwickeln lässt: „Heimat ist das zukünftig Mögliche“<a href="#_ftn2">[2]</a>. Mit seinem sozialutopischen Heimatbegriff formulierte Ernst Bloch eine prozessuale Utopie vom „Umbau der Welt in Heimat“: „... Hat er (der Mensch) sich erfasst und das Seine ohne Entäußerung und Entfremdung in realer Demokratie begründet, so entsteht in der Welt etwas, das allen in die Kindheit scheint und worin noch niemand war: Heimat“.<a href="#_ftn3">[3]</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Diagnose der Entheimatung: </strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den letzten Jahrzehnten sind die Lebenswelten und Lebenswirklichkeitenkomplexer und unübersichtlicher geworden. Die zunehmenden Verunsicherungen, Ängste und Unzufriedenheiten werden zumeist mit Hinweisen auf unausweichliche und fortschreitende Globalisierung und Technologisierung beantwortet. Mit der neoliberalen Ökonomisierung von immer mehr Lebensbereichen sind auch Entsolidarisierung und der Verlust an Gemeinwohldenken in Politik, Wirtschaft und großen Teilen der Gesellschaft einhergegangen. Wohnraum ist zum Spielball des Kapitals geworden, gleiche Chancen auf Bildung sind nicht gewährleistet und die Angst vor Altersarmut macht die Runde. Ungerechtigkeiten und Ängste lassen die Sehnsucht nach Heimat wachsen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wege zu einer Grünen Heimat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BAG Planen-Bauen-Wohnen der GRÜNEN, hat sich nach intensiver Diskussionentschieden, den Heimatbegriff und die Definition von Heimat nicht einer neuen Rechten zu überlassen, die den Begriff nationalistisch verbrämt und ihn gegen unsere Gesellschaftsordnung, gegen Migranten und alles Fremde einsetzt. Im Bewusstsein um den enormen Rückhalt, den der Begriff in der Bevölkerung genießt und der thematischen Affinität zur grünen Themenlandschaft soll der Heimatbegriff als Türöffner sensibel, aber zielgerichtet für die Kommunikation grüner Ziele genutzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Planet</strong><strong>Heimat</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Bewahrung der Schöpfung“ zielt auf nichts anderes ab als die Erhaltung des Planeten Erde als Heimat aller Menschen. Die Verletzlichkeit des Planeten im Klimawandel, die Verseuchung der Weltmeere und viele andere umweltrelevante Entwicklungen weisen immer auch auf die regionale Heimat zurück und fordern das bewusste Tätigwerden vor Ort. Mit „Think global-act local“ zeigen wir GRÜNE uns selbst einen Weg auf, den Heimatbegriff vorwärtsgewandt zu besetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Heimat in Europa</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bislang gelingt es nicht, ein Europa umspannendes, Nationalismen überwindendes Heimatgefühl zu erzeugen. Voraussetzung wäre, dass Europa dafür eine Erzählung, ein Narrativ entwickelt, das Werte wie Kohäsion, regionale Vielfalt, Toleranz, Solidarität, Subsidiarität und Mitgestaltungsmöglichkeit in den Mittelpunkt stellt, kommuniziert und Regeln für deren Durchsetzung verabredet. Beheimatung in einem gerechten und solidarischen Europa ist eine zentrale Herausforderung für GRÜNE Politik – insbesondere mit Blick auf den Europawahlkampf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Enteignung von Heimat bekämpfen</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Heimatgefühl entsteht oftmals erst, wenn die Heimat schwindet und Vertrautes sich auflöst.„Heimat wird uns nicht durch Einwanderer genommen, sondern oftmals durch die Zerstörung von wirtschaftlicher teilhabe und Umweltzerstörung z.B. durch Tagebau, Bagger“<a href="#_ftn4">[4]</a>. Beschleunigungsgesetze, Verfahrensrestriktionen und vorrangig sektorale technische Lösungen sorgen immer wieder dafür, dass das Vertrauen der Bürger in faire Verfahren und eine gerechte Abwägung der Interessen bei großen Infrastrukturvorhaben schwindet. Trotz zahlreicher Sonntagsreden der Politik werden die ökologischen Bedenken von Bürgern und Umweltverbänden, die Argumente von Naturschutz und Artenschutz letztlich nicht ernst genug genommen und es wird nicht integriert und flächen- bzw. ressourcenschonend geplant. Heimat muss aber nicht nur vielerorts im ländlichen Raum „verteidigt“ werden, sondern auch in den Städten. Der Kampf gehört zur Stadtentwicklung seit den Frankfurter Häuserkämpfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>· <strong>Integration und Beheimatung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Migration und Mobilität konstituieren Stadtgesellschaft. Integrationsförderung heißt immer auch: Heimat für Fremde ermöglichen. “Wichtig ist dabei, das Heimatgefühl als Wunsch nach Zugehörigkeit nicht zu verachten, sondern wertzuschätzen, und zwar bei allen, den Dazugekommenen wie bei den schon Dagewesenen“<a href="#_ftn5">[5]</a>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Heimat durch Teilhabe und Einflussnahme</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beteiligungskultur in Städten und Landkreisen trägt zur Identifizierung und Beheimatung der Bürger bei. Heimat entsteht dort, wo durch Einflussnahme und Gestaltungsmöglichkeiten ein Mehrwert für alle entsteht. Es braucht zivile Kultur, um soziale Beziehungen, Gemeinschaft, lokale und regionale Identität und Vertrauen zwischen politischen und gesellschaftlichen Akteuren wachsen zu lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Handlungsempfehlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein grüner Heimatbegriff soll, im Gegensatz zu den folkloristischen Illustrationen und der nationalistischen Ausdeutungen der Konservativen und der neuen Rechten, nachvollziehbar aufbauen auf unseren Werten. Diese stehen den Wurzeln der beschriebenen Entheimatung entgegen, genauso wie wir Beheimatung ermöglichen wollen für all die, die dazukommen. Es liegt auf der Hand, dass gerade in den Bereichen <strong>Klima, Umwelt- und Agrarpolitik / Stadtentwicklungs- und Wohnraumpolitik / Chancengleichheit und wirtschaftliche Teilhabe / Beteiligungskultur / Integration / Europa / Offene Gesellschaft </strong>durch Grünes Handeln Heimat gesichert oder vorwärtsgerichtet geschaffen werden kann. Insbesondere im Grundsatzprogramm soll die inhaltlich schlüssige Konnotation zum Heimatbegriff genutzt und sensibel betont werden. Wir kapitulieren nicht vor der neuerlichen Enteignung des Begriffes, sondern belegen ihn mit unseren Werten, die auf Bewahrung und Sicherung, aber auch Entwicklung unserer sozialen, ökonomischen und ökologischen Umwelt führen und somit geeignet sind Heimat zu heißen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Carola Scholz, Gerhard Zickenheiner</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="">[1]</a>Forsa-Umfrage vom 7. bis 9. März 2018 im Auftrag der Mediengruppe RTL. (1005 Befragte)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="">[2]</a>Lolita Tag, Über die Konstruktion von Heimat in der Fremde, München 2016 S. 10-11</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="">[3]</a>Ernst Bloch, Das Prinzip Hoffnung, 1954, S. 1628</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="">[4]</a>Miriam Erbacher, BAG PBW, Umfrage zur BAG-Sitzung in Stralsund 6.-8.7.18</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="">[5]</a>Eva Leipprand, Kulturpoitische Mitteilungen Nr. 159/ 2017</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 14 Oct 2018 16:48:23 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1NEU: Mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit bei  der Regulierung und Besteuerung von Grund und Boden sowie des Immobilienmarktes</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/Mehr_Gerechtigkeit_und_Nachhaltigkeit_bei__der_Regulierung_und_Besteue-58490</link>
                        <author>BAG Planen Bauen Wohnen &amp; BAG Finanzwirtschaft (beschlossen am: 29.09.2018)</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/Mehr_Gerechtigkeit_und_Nachhaltigkeit_bei__der_Regulierung_und_Besteue-58490</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Art. 14 (2) GG</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen“ Art. 25 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Die Tatsache, daß der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern.“ Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Unerträgliche Zustände auf dem Immobilienmarkt</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Großstädten und wirtschaftlich starken Stadtregionen hat Immobilienspekulation zu dramatischen Kostensteigerungen für Wohnungs- und Gewerbemieter ebenso wie für Käufer von Wohneigentum und Eigenheimen geführt. Die vielfache Verdrängung von Mietern und Gewerbetreibenden und die soziale Segregation von Stadtteilen und Siedlungen sind die Folge. Der Wohnungsbedarf neu zuziehender Bevölkerungsgruppen wird durch die vielfache Verdrängung ansässiger Haushalte massiv erhöht. Wohnluxus und Wohnungsnot stehen sich unvermittelt gegenüber.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Entwicklungen bergen erheblichen sozialen Sprengstoff. Stadtviertel, in denen Arme und Reiche, Einheimische und Eingewanderte, Junge und Alte Tür an Tür wohnen, sind unabdingbar für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Die Lösung der Wohnungskrise ist deshalb zu einer der entscheidenden sozialen Fragen unserer Zeit geworden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Galoppierende Preise für Grundstücke und Wohnungen, für Pachten und Mieten, sowie voranschreitende Zersiedelung und Gentrifizierung zeigen, dass hier jahrzehntelang politische Steuerungsmöglichkeiten verschenkt wurden. Die Internationalisierung der Immobilienwirtschaft verschärft die Situation auf den Wohnungs- und Grundstücksmärkten. Leidtragende dieser Entwicklung sind vor allem Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie Städte und Gemeinden, die meist mit der Aufgabe, eine kulturell und ökologisch ansprechende Siedlungsentwicklung zu fördern und mit der Unterstützung bei der Wohnraumsuche überfordert sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Fragen nach dem Recht auf Wohnen und der Sozialpflichtigkeit des (Grund-) Eigentums müssen endlich neu aufgerufen werden. Denn der Boden ist kein marktwirtschaftlich vermehrbares Gut und Wohnraum keine Ware, sondern wichtiger Bestandteil einer menschenwürdigen Existenz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Nutzen wir den Zeitpunkt, um systemische Reformvorschläge und wirksame Instrumente zu erarbeiten</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine systematische Reform der Boden- und Siedlungspolitik ist einer der Grundlagen zur Wiederherstellung eines ökologischen, sozialen und ökonomischen Gleichgewichts. Aktuell wird die Wohnungs-, Bau- und Planungspolitik von technologischen Heilsversprechen bei der ökologischen Frage (Energieeffizienz) und Symptombehandlungen im sozio-ökonomischen Bereich (Mietpreisbremse) bestimmt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die aktuelle Wohnungskrise in deutschen Städten sowie die Debatte über Spekulation an den Immobilienmärkten, gerät die Bodenpolitik nach einem langen Dornröschenschlaf wieder in die Aufmerksamkeit der Politik.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Grünen sind auf der Suche nach wirksamen boden- und wohnungspolitischen Instrumenten, um die Zersiedlung zu stoppen, das Bauen als nachhaltige Kulturleistung für kommende Generationen zu stärken und die Bereitstellung von ausreichend Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment sicherzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Herstellung von Steuergerechtigkeit und Förderung des sozial-ökologischen Wandels im Immobiliensektor</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aber auch die Besteuerung von Besitz, Handel und Verwaltung von (Wohn-) Immobilien und Grundstücken bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte für umfassende Reformen, die im Zentrum dieses Arbeits- und Diskussionspapier stehen sollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine gerechte Steuerpolitik bedeutet für uns Grüne, dass alle entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu einer intakten und funktionierenden Gesellschaft beitragen. Wenn heute eine sanierte Villa weniger besteuert wird, als eine kleine Eigentumswohnung; bei Millionendeals die Grunderwerbsteuer mithilfe von Share Deals ganz legal ausgehebelt werden kann und renditestarke Wohnungsunternehmen keine Gewerbesteuer zahlen müssen, ist dieses Prinzip auf den Kopf gestellt. Ziel grüner Steuerpolitik ist es, diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen und die Privilegierung von (großen) Immobilienvermögen und der privaten Wohnungswirtschaft zu beenden. Auch im Immobilienbereich muss gelten: Starke Schultern können und sollen mehr tragen als schwache.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig beeinflussen Steuern Investitionsentscheidungen und stellen damit ein wichtiges Instrument dar, um die Entwicklungen am Immobilienmarkt im sozial-ökologischen Sinne zu steuern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Im Mittelpunkt dieses Papiers steht die Entwicklung von klugen und nachhaltigen Instrumenten zur</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Förderung des gemeinnützigen Immobiliensektors mit einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit, einer aktiven Liegenschaftspolitik, einer gerechten Bodenpolitik und mit einer hierfür notwendigen Planungspolitik zur Sicherung und Schaffung von ausreichend bezahlbaren Wohnungen und Gewerbeflächen für kleine und mittlere Unternehmen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zurückdrängung von Spekulation an den Immobilienmärkten durch Steuerung und Begrenzung der Gewinnerzielungsmöglichkeiten</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Herstellung von Steuer- und Abgabengerechtigkeit bei Liegenschaften: eine Konzernvilla darf nicht weniger besteuert werden, als eine kleine Miet- oder Eigentumswohnung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Begrenzung der Zersiedlung und der Flächeninanspruchnahme zur Erreichung der beschlossenen Nachhaltigkeitsziele und Begrenzung des Klimawandels</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Gemeinsam in Partei und Fraktion</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Steuer- und Abgabenrecht für Liegenschaften und in der Immobilienwirtschaft bietet eine Reihe von Ansatzpunkten für systemische Reformen und ist eines der Handlungsfelder zur Erreichung der genannten Ziele in der Planungs-, Bau- und Wohnungspolitik.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dies begrüßen wir sehr, warnen aber vor schnellen, oberflächlichen Entscheidungen. Durch unsere langjährigen Arbeit in der BAG PBW und BAG WiFi zu dieser Materie wissen wir um ihre Komplexität. Wir möchten die Gunst der Stunde nutzen, die Gesetzeslage im Finanzbereich darzulegen und eine Diskussion um langfristig tragfähige Lösungen anzuregen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel sollte es aus unserer Sicht sein, unsere BAGen, die bündnisgrüne Bundestagsfraktion und letztlich unsere Partei insgesamt anzuregen, die nächsten Monate intensiv zu nutzen, um gesetzgeberische Instrumente zu erarbeiten, die der grundgesetzlichen Forderung nach der Sozialpflichtigkeit des Grundeigentums endlich Geltung und Wirksamkeit verschaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Art. 14 (2)des Grundgesetzes bildet die Grundlage und den Rahmen zu dieser Debatte: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ (<span class="underline"><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html)">http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html)</a></span>Wir wollen, dass sich Bundestag und Bundesregierung mit einer angemessenen Umsetzung dieses Artikels des Grundgesetzes in der Bundesgesetzgebung befassen, um mehr gesellschaftliche Gerechtigkeit und Verantwortung für das Allgemeinwohl durchzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>8 zentrale Fragestellungen und Themen für Reformen</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um den Zusammenhalt und die Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft zu stärken, wollen wir uns mit folgenden steuer- und abgabenrechtlichen Fragestellungen und Themen befassen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>1. Gesellschaftsrecht, Transparenz, Geldwäsche, gewerbliche und private Grundstücksgeschäfte</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Transparenz bestehender Eigentumsverhältnisse bei Unternehmen und Liegenschaften sowie weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Geldwäsche und Steuergestaltung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die fehlende Transparenz macht den Immobiliensektor besonders gestaltungsanfällig für verschiedene Arten von Steuervermeidung und ein beliebtes Ziel für Geldwäsche. Das veraltete Gesellschaftsrecht erlaubt die Bildung von anonymen, verschachtelten und intransparenten Unternehmenskonstruktionen, die zur Verschleierung der wahren Eigentumsverhältnisse genutzt werden können. Auch das Grundbuch in der derzeitigen Verfassung weist Lücken auf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern, dass</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>bei juristischen Personen alle Anteilseigner oder Gesellschafter nachvollziehbar sind. Außerdem muss sichergestellt werden, dass für jedes Grundstück eine lebende natürliche, in der EU rechtsfähige, verfügungs- bzw. vertretungsberechtigte Person verantwortlich benannt ist.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Und wir wollen prüfen, ob und wie</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>in diesem Zusammenhang als Möglichkeiten die nationale Umsetzung des Transparenzregisters für wirtschaftlich Berechtigte, die Reform des elektronischen Datenbankgrundbuchs sowie die Schaffung eines öffentlichen Immobilienregisters gegeben ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>es – als ultima ratio – einen öffentlich-rechtlichen Zugriff auf das Grundstück geben soll. (Art.14(3) GG, vgl. §§24ff, 85ff und 175ff BauBG), wenn der tatsächliche Eigentümer der Immobilie/des Grundstücks nicht ermittelt werden kann.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>wie der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden können, auf unerwünschte Steuergestaltung im Immobiliensektor frühzeitiger und konsequenter reagieren zu können. Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle soll hier als ein Instrument diskutiert werden. Zudem wollen wir weitere nationale Maßnahmen diskutieren, die geeignet sind einzelne Steuergestaltungsmodelle gezielt zu bekämpfen. Dem künstlichen Kleinrechnen der Vermietungsgewinne in Deutschland wollen wir so ein Ende bereiten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>wie die allgemeine Datenlage und die statistische Auswertbarkeit über bestehende Eigentumsverhältnisse und Transaktionen im Immobiliensektor verbessert werden kann.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>wie die Vollzugsdefizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche insbesondere im Immobiliensektor endlich angegangen werden können. Außerdem sollen die Auswirkungen von Geldwäsche u.a. auf die Preisentwicklungen am Wohnungsmarkt näher beleuchtet werden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>2. Grunderwerbssteuer</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>a) Share Deals</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Grunderwerbsteuerbefreiung bei sogenannten „Share Deals“ führt dazu, dass vor allem bei Millionendeals, in denen große Wohnungsbestände oder Gewerbekomplexe den Besitzer wechseln, die wichtigste Steuer der Bundesländer ganz legal ausgehebelt wird. Selbstnutzer*innen und private Vermieter*innen zahlen hingegen den vollen Steuersatz. Hier gilt es die Gerechtigkeitslücke und Steuerschlupflöcher zu schließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen eine diskriminierungsfreie Erhebung der Grunderwerbssteuer bei allen Grundstücksgeschäften einführen und dafür die Share Deals Regelung im Grunderwerbsteuergesetz reformieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zu diskutieren ist,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>auf welche Grenze die Erwerbsschwelle herabgesenkt werden soll, ab der die Grunderwerbsteuer bei Unternehmensverkäufen anteilig fällig werden soll</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>ob das quotale Besteuerungssystem lediglich für Immobiliengesellschaften eingeführt werden soll (in Anlehnung an das niederländische Modell)</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>ob grundsätzlich alternative Konzepte denkbar sind, die sich von dem bisherigen Besteuerungssystem und dessen (verfassungsrechtlichen) Problemen lösen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>b) Antispekulationssteuer</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Grunderwerbsteuer (GrEStG) handelt sich um eine Steuer auf Immobilien- und Grundstückstransaktionen. Ähnlich einer Finanztransaktionssteuer bietet sie die Möglichkeit, kurzfristige spekulative Geschäfte zu erschweren und die Preisdynamik zu entschleunigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zu diskutieren ist, ob gestaffelte Tarife im Sinne einer Antispekulationssteuer (nach dem Vorbild Großbritanniens oder gestaffelt nach Anzahl der gehandelten Wohneinheiten) eingeführt werden soll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>3. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Immobilienverkäufen</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gewinne aus Veräußerungen werden im Durchschnitt und über die Zeit gesehen meist deutlich geringer besteuert als andere Güter. Nach Ablauf einer Spekulationsfrist von 10 Jahren ist ein Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks und der aufstehenden Gebäude einkommensteuerfrei. Innerhalb der 10 Jahre stattgefundene Veräußerungen sind als sogenannte private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig. Stets steuerfrei ist der Verkauf von ausschließlich selbst genutzten Immobilien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen uns damit befassen, ob und wie</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>eine gesetzliche Regelung zur Definition und Besteuerung eines gewerblichen Grundstückshandels der Bekämpfung von Steuervermeidung dienen kann. Denn während ein gelegentlicher privater Verkauf steuerfrei erfolgen kann (nach Ablauf Spekulationsfrist), führt eine nachgewiesene Handelsabsicht (Kauf mit Weiterverkaufsabsicht) stets zur Besteuerung der gewerblichen Veräußerungsgewinne. Grundstückshändler, deren Geschäftsmodell auf Marktpreisspekulationen beruht, dürfen nicht von einer Steuerfreiheit profitieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>die Spekulationsfrist für Privatvermögen<br><br>
a) deutlich heraufgesetzt wird, z.B. auf 30 Jahre. Gegebenenfalls könntenHärtefallregelungen für den Übergang getroffen werden (z.B. im Pflegefall)<br><br>
b) oder ganz abgeschafft wird</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>4. Erbschafts- und Schenkungssteuer</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten großzügige Freibetragsregelungen. Die Freibeträge von 500.000 € für den Ehegatten, 400.000 € pro Kind und 200.000 € pro Enkel können durch Schenkung alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Viele Grundstücke und Immobilien werden mittels Nießbrauchsvereinbarungen, bei dem der Schenker bis zum Tod alle Rechte an der Immobilie behält, quasi steuerfrei an die Nachfolgegeneration weitergegeben. Wohnungsunternehmen, die im Betriebsvermögen hauptsächlich Grundstücke halten, werden wie andere Unternehmen umfassend privilegiert und können nahezu steuerfrei verschenkt bzw. vererbt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen uns damit befassen, ob und wie</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>für Schenkungen/Erbschaften ein einmaliger Steuerfreibetrag von 500.000 € für Ehegatten und 400.000 € pro Kind oder höhere Beträge einzuführen sind, durch den jegliche Art von Vermögen abgedeckt sind.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>das Nießbrauchrecht reformiert werden soll.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>5. Leerstand</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unter Umständen ist es für die Eigentümer*innen, trotz bestehender Nachfrage z.B. aus wirtschaftlichen Gründen unattraktiv zu vermieten oder zu verkaufen. Das ist ein aus ökologischen, aber auch sozialen und stadtentwicklungspolitischen Gründen untragbarer Zustand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen uns aus finanzpolitischer Perspektive damit befassen, ob und wie Wohn- und gegebenenfalls auch Gewerbeimmobilien, die über einen längeren Zeitraum (z.B. mehr als 2 oder 5 Jahre) nicht genutzt oder unternutzt sind (z.B. weniger als 180 Tage/Jahr Nutzungszeit wie in Vancouver), z.B. mit einer durch Satzung der Gebietskörperschaft (Stadt/Gemeinde) festgesetzten Abgabe belegt werden können oder anderweitig der Vermietung zugeführt werden, z.B. durch ein Treuhändermodell.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><br><strong>6. Grundsteuer B</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist eine Änderung der Grundsteuer B bei der Erhebung der Grundsteuer über die vom Verfassungsgericht festgestellten Mängel hinaus erforderlich, um den Anforderungen an Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit näher zu kommen. <span class="underline"><a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/04/ls20180410_1bvl001114.html%253Bjsessionid=B15776BFC09337A09775CF93AB84DEC2.1_cid393)">https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/04/ls2-0180410_1bvl001114.html;jsessionid=B15776BFC09337A09775CF93AB84DEC2.1_cid393</a></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Grundsteuer B kommt richtigerweise den Kommunen zugute. Die Kommunen können die Höhe der Steuer durch den Hebesatz selbst steuern. Dass die Grundsteuer und die Steuerung ihrer Höhe den Kommunen erhalten bleiben muss und die Reform aufkommensneutral zu gestalten ist, ist allgemeiner Konsens und wird nicht in Frage gestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ferner ist klar, dass bei jeder Art von Reform es zu einer Verschiebung der Steuerlast kommt. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers hier mit Härtefall- und Übergangsregelungen soziale, wirtschaftliche und haushälterische Verwerfungen zu vermeiden und die Stabilität und Gerechtigkeit des Steuersystems zu sichern. Daher sollte die unausweichliche Reform der Grundsteuer dazu genutzt werden diese nachhaltig umzugestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern, dass</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>die Grundsteuer künftig nicht mehr als Betriebskosten auf die Miete umgelegt werden kann. Für bestehende Mietverträge ist eine Übergangsregelung zu schaffen (z.B. in dem der derzeitige Grundsteuerbetrag auf die Nettokaltmiete umgelegt wird, für Mieter*innen ist das kostenneutral)</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen uns damit befassen, ob und wie</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>das Hebesatzrecht der Kommunen ausgeweitet wird, um den unterschiedlichen Lagen sowie den verschiedenen Infrastruktur- und Stadtentwicklungserfordernissen innerhalb der Gebietskörperschaft gerecht zu werden. (z.B. unterschiedliche Hebesätze in verschiedenen Stadtteilen),</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>die Grundsteuer nur noch auf Grund und Boden erhoben wird,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage können unterschiedliche Ansätze verwendet werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>die Bodenrichtwerte, die letztendlich den gemittelten Marktwert des Grundstücks repräsentieren (Bodenwertsteuer, Modell difu, NABU, etc.),</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>die Bebaubarkeit als Bewertungsmaßstab des Grundstücks (der Wert eines Grundstückes im Innenbereich hängt neben der Lage auch vom Art und Maß der zulässigen Bebauung gem. §34 BauGB bzw. B-Plan ab).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist zu prüfen, welcher Ansatz oder ob eine Kombination zu den geringsten sozialen, wirtschaftlichen oder haushälterischen Verwerfungen und zu mehr Gerechtigkeit führt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine annähernd gerechte Besteuerung des gesamten Gebäudebestandes dürfte aufgrund der Heterogenität und Individualität von Gebäuden nicht realisierbar sein. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe des BMF zur automatisierten und grundgesetzkonformen Bewertung des Gebäudebestandes werden wir bewerten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>7. Gewerbesteuer</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vermögensverwaltende Wohnungsunternehmen müssen in der Regel keine Gewerbesteuer zahlen (sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung). So werden Wohnungsgesellschaften steuerlich bevorzugt. Vermietungseinkünfte von privaten Kleinvermietern unterliegen meist einem höheren Steuersatz als die ausgeschütteten Gewinne einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft. Da dies auch die Wohnungsunternehmen in öffentlicher Hand betrifft, dürfte es sinnvoll sein die Einführung einer Gewerbesteuerpflicht für Wohnungsunternehmen zeitgleich mit der Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit zu kombinieren</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen uns damit befassen, ob wir die erweiterte Gewerbesteuerkürzung abschaffen und nur Unternehmen der neuen Wohngemeinnützigkeit von der Gewerbesteuer (teilweise) befreien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4><strong>8. Neue Wohngemeinnützigkeit</strong><br>
Eine Million Mietwohnungen zu dauerhaft günstigen Mieten</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1989 hat die schwarz-gelbe Koalition die alte Wohnungsgemeinnützigkeit abgeschafft. Seitdem sind über zwei Millionen ehemals gemeinnützige und bezahlbare Sozialwohnungen verloren gegangen, deren Sozialbindung abgelaufen ist. Heute verlieren jedes Jahr netto weitere 50.000 Sozialwohnungen ihre soziale Bindung und werden privatisiert. Ganze kommunale Wohnungsunternehmen, Eisenbahnerwohnungen und viele Arbeitersiedlungen wurden privatisiert. In Folge der Finanzkrise und der damit einhergehenden Jagd nach Betongold, hat den Wohnungsdruck für Menschen mit wenig Einkommen verschärft. Gespart hat die Bundesregierung nach eigener Aussage gerade einmal 0,14 Milliarden Euro im Jahr an steuerlichen Hilfen für diese gemeinnützigen Unternehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Demgegenüber stehen heute öffentliche Ausgaben von 17 Milliarden Euro jährlich für soziales Wohnen. Nur gut 1,5 Milliarden Euro davon gibt der Bund aktuell für die soziale Wohnraumförderung selbst aus, das heißt dafür, dass wieder primär dem günstigen Wohnen dienende Wohnungen für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen entstehen. Die restlichen rund 16 Milliarden Euro fließen in Sozialtransfers für Wohnen, die sogenannte „Subjektförderung“, davon wiederum lediglich gut 1 Milliarde Euro für Wohngeld. Die weit überwiegende Zahl der Menschen, die mit ihren Mieten überfordert sind, muss Grundsicherung beantragen. Die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit war angesichts der Folgekosten und des eklatanten Mangels an bezahlbarem Wohnraum ein riesiger Fehler mit großen sozialen Folgen. Dieser Fehler kostet die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler heute noch jedes Jahr Milliarden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zeit des Verkaufs und der Spekulation mit Sozialwohnungen muss enden. Wir wollen eine Million zusätzliche preiswerte Wohnungen neu schaffen und sozial binden. Im Neubau wie im Bestand, dauerhaft günstig und lebenswert, möglichst nicht auf der grünen Wiese, sondern innerhalb unserer Städte und Dörfer. Damit auch Polizistinnen, Krankenpfleger und Rentnerinnen sicher sein können, eine Mietwohnung zu finden, die sie sich jetzt und in Zukunft leisten können.Mit dem Investitionsprogramm „Neue Wohnungsgemeinnützigkeit“ werden wir dazu wieder Genossenschaften, kommunale Wohnungsunternehmen und private Investor*innen für den sozialen Wohnungsbau gewinnen. Das Prinzip dabei ist: Zulagen und Steuerförderung im Tausch gegen dauerhaft günstigen Wohnraum.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dazu wollen wir</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>ein <strong>Investitionsprogramm „Neue Wohngemeinnützigkeit“ des Bundes</strong>, ausgestaltet als <strong>attraktive steuerliche Investitionszulage verbunden mit der Entlastung von Ertrags- und Grunderwerbs-Steuerzahlungen</strong>, das ein neues, zusätzliches Angebot an dauerhaft günstigen Mietwohnungen schafft. Damit wollen wir solche Wohnungen finanziell fördern, die sich junge Familien, Menschen mit wenig Einkommen oder Studierende auf Dauer leisten können, davon profitieren können alle Akteur*innen die so einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten möchten. Wir geben denjenigen ─ Kommunen, Genossenschaften, Unternehmen ─ einen öffentlichen Zuschuss und Steuerbefreiung, die solche Wohnungen schaffen und sie dauerhaft diesem Zweck widmen ─ attraktiv, ökologisch und in lebenswerten Stadtvierteln der wachsenden Städte.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Dabei ist es uns wichtig, die Kombination mit anderen Förderprogrammen wie der Wohnraumförderung der Länder oder Programme für Faire Wärme zuzulassen, Mietermitbestimmung auszubauen, Regionalität, die Rendite auf die gemeinnützige Wohnung oder den gemeinnützigen Bestand angemessen zu begrenzen, die dauerhafte Bindung an den gemeinnützigen Zweck sowie einen Baukostendeckel für die Förderung vorzusehen, und</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Hiermit schaffen und sichern wir in den nächsten zehn Jahren eine Million Wohnungen zu dauerhaft günstigen Mieten zusätzlich zu den Wohnungen im sozialen Wohnungsbau und vergrößern so das Angebot bezahlbaren Wohnraums erheblich.</p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In Großstädten und wirtschaftlich starken Stadtregionen hat die Immobilienspekulation ein unerträgliches Ausmaß angenommen. Dramatische Kostensteigerungen für Wohnungs- und Gewerbemieter ebenso wie für Käufer*innen von Wohneigentum und Eigenheimen, die vielfache Verdrängung von Mietern*innen und Gewerbetreibenden und die soziale Segregation von Stadtteilen und Siedlungen sind die Folge. Der Wohnungsbedarf neu zuziehender Bevölkerungsgruppen wird durch die vielfache Verdrängung ansässiger Haushalte massiv erhöht. Wohnluxus und Wohnungsnot stehen sich unvermittelt gegenüber. Die Frage nach der Sozialpflichtigkeit des (Grund-)Eigentums muss neu aufgerufen werden, denn der Boden ist kein marktwirtschaftlich vermehrbares Gut.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da die Diskussion um Bodenpolitik und die Eindämmung von Immobilienspekulation gerade wieder belebt wird, geht es hier und heute nicht darum, konkrete Maßnahmen zu beschließen. Es geht viel mehr um die Aufforderung an unsere BAGen, die bündnisgrüne Bundestagsfraktion und letztlich unsere Partei insgesamt, gesetzgeberische Instrumente zu erarbeiten, die der bekannten grundgesetzlichen Forderung nach der Sozialpflichtigkeit des (Grund-)Eigentums endlich Geltung und Wirksamkeit verschaffen. Denn Nachhaltigkeit muss ökonomisch, sozial und ökologisch durchbuchstabiert werden, wollen wir in breiteren Schichten der Bevölkerung Fuß fassen. Unsere ökologische Grundhaltung reicht als Alleinstellungsmerkmal nicht mehr aus. Im sozio-ökonomischen Themenspektrum fehlt uns die Erkennbarkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zu Art.14 (2) GG</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Bundesverfassungsgericht hat zur Sozialbindung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 2 GG Leitlinien formuliert: Boden darf nicht wie andere mobile Kapitalwerte behandelt werden, und aus der Eigentumsgewährleistung des Grundgesetzes lässt sich kein Recht auf größtmögliche Rendite aus einem Eigentumsobjekt, etwa einer Immobilie, herleiten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Der Satz „Eigentum verpflichtet“ steht so sehr im Zentrum des Art. 14 GG, nämlich in dessen Absatz 2, dass er leicht übersehen, zumindest vernachlässigt wird. Nach herrschender Meinung richtet sich „Eigentum verpflichtet“ hauptsächlich an den Gesetzgeber, wenn er Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmt, nicht an den Eigentümer selber. Er richtet sich aber auch an den Eigentümer selbst – nach Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG soll der Gebrauch des Eigentums „zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“. Die klassischen Formeln des Bundesgerichtshofs („Sozialbindung“, Situationsgebundenheit“) können helfen, manche Dogmen im Bau- und Planungsrecht auf den Prüfstand zu stellen.“ (Fabian Thiel, Privatdozent Dr., Justus-Liebig-Universität Gießen, Lehrbeauftragter für Baurecht und Immobilienbewertung an der Frankfurt University of Applied Sciences, Frankfurt am Main in Raumplanung 197/4-2018)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die bisher ergriffenen Maßnahmen im Mietrecht, bei der Zweckentfremdung, im Milieuschutz sind beispielsweise Instrumente zur Sozialbindung, sie reichen aber nicht aus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zu 1.: Gesellschaftsrecht, Transparenz, Geldwäsche, gewerbliche und private Grundstücksgeschäfte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Intransparenz des Immobilienmarktes und die Lücken im Grundbuch werden nicht nur durch das veraltete Gesellschaftsrecht, sondern auch durch die Share-Deal-Problematik verstärkt. Die gezielte Verschleierung von Eigentumsverhältnissen und die unzureichende Datenbasis erschweren die Bekämpfung von Geldwäsche, die Eindämmung von Steuergestaltung sowie die Regulierung von Spekulation und Blasenbildung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gerade aus der Share-Deal-Problematik ergeben sich eine Reihe von Fragen und Nachbesserungsbedarf bei den Transparenzanforderungen, die nur im Gesellschaftsrecht geändert werden können: Was im Todesfall, Änderung der Gesellschafter oder GF-Wechsel? Änderungen der Gesellschaft müssen daher in das Grundbuch übertragen werden. Es sollte einen öffentlich-rechtlichen Zugriff (Baugebot, Abrissgebot, Instandsetzungsgebot, Mietenabschöpfung, etc.) auf das Grundstück geben, wenn die Eigentümer*in nicht ermittelt, nicht erreicht werden kann. Anderweitig kann die Gerechtigkeitslücke bei der Grunderwerbssteuer kaum gelöst werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ziel muss hier sein, anonymisierte Unternehmensformen unterbinden, damit Geldwäsche und Steuervermeidung verhindert wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Zuge der Einführung der Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit oder auch auf dem Weg dorthin kann es u.U. sinnvoll sein für öffentliche oder private Wohnungsunternehmen eine neue Rechtsform zu schaffen, die den Gedanken der Gemeinnützigkeit ggf. schneller umsetzen lässt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die in diesem Antrag angesprochenen Steuern und Abgaben betreffen die Liegenschaften und daher sind In- und Ausländer davon gleichermaßen betroffen. Eine gesonderte Regelung hierzu scheint nicht angesagt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Außerdem gilt es entschieden gegen unerwünschte Steuergestaltung vorzugehen und mehr Transparenz über mögliche Gestaltungsmodelle herzustellen. Der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung sollten über Modelle zur unerwünschten Steuergestaltung frühzeitig informiert sind, um zeitnah auf Reglungslücken reagieren zu können und so mehr Rechtssicherheit für alle beteiligten Akteure zu schaffen sowie mögliche Steuerausfälle gering zu halten. Eine Anzeigepflicht für sowohl nationale als auch grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten. Die Umsetzung bedarf aber einer kritischen Begleitung und einer Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen für bestehende und zukünftige Steuergestaltungmodelle im Immobiliensektor. Gleichzeitig müssen klare, auch nationale Maßnahmen gegen bekannt gewordene Steuervermeidungsmodelle ergriffen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ebenso fehlt weiter eine belastbare Datenbasis was den Einfluss von Immobilienspekulation auf Preisentwicklungen und Blasenbildungen angeht. Diese ist auch für eine informierte öffentliche Debatte über die aktuellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt wichtig sowie für den Gesetzgeber, um angemessen zu reagieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es gibt erste Studien, die zeigen, dass gerade in Deutschland die Geldwäsche im Immobiliensektor zugenommen hat. Die Auswirkungen von Geldwäsche z.B. auf die Preisentwicklung am Wohnungsmarkt und das Gesamtvolumen sind aber noch wenig erforscht. Es gibt damit gute Gründe anzunehmen, dass die negativen Auswirkungen gemeinhin unterschätzt werden. Die Nationale Risikoanalyse (NRA) sollte die besondere Rolle des Immobiliensektors beleuchten und konkrete Lösungsvorschläge formulieren Dafür müssen Bund und Länder endlich ausreichend Ressourcen mobilisieren, um die Aufsicht, die Strafverfolgung und die bundesweite Steuerung zu stärken. en. Eine Gesamtstrategie für die Bekämpfung von Geldwäsche sollte dazu die strategischen Leitplanken für die nächsten Jahre setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zu 2.: Grunderwerbssteuer</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zu a) Share Deals</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Grunderwerbssteuer kommt nicht der Kommune, sondern dem Land zu. Grunderwerbssteuer fällt nicht an, wenn die Immobilie in ein Unternehmen gesteckt wird (reguläre Objektgesellschaft oder auch eine anonymisierte ausländische Domizilgesellschaft - Offshore-Briefkasten) und als Unternehmen anteilig erworben wird. (Share Deal). Grunderwerbssteuer fällt hier nur an, wenn über 95% des Unternehmens von Dritten (also nicht von bisherigen Miteigentümern) gekauft werden. Die 5-Jahres-Regelung gilt nur für die Änderungen im Gesellschafterbestand von Personengesellschaften § 1 Abs. 2a GrEStG (siehe nächster Pkt.)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aus Gründen der Steuergerechtigkeit ist es wichtig die Grunderwerbssteuer scharf zu stellen für alle Formen des Grunderwerbs.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daher Absenkung der Erwerbgrenze von 95% auf 75% oder 50,1% mit einer quotalen Besteuerung oder quotale Besteuerung ab einer Erwerbgrenze von 30% ausschließlich für Wohnungsunternehmen (niederländisches Modell) oder sogar auf 25,1% (Sperrminorität)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zu b) Antispekulationssteuer</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Progressive Staffelung des Grunderwerbsteuertarifs als sogenannte Antispekulationssteuer: Die Grunderwerbsteuer ähnelt einer Finanztransaktionssteuer, die Sand ins Getriebe der Spekulanten streuen kann. Da der Wiederverkaufsanteil bei großen Wohnungsbeständen besonders hoch ist, würde eine progressive Besteuerung dem schnellen Weiterverkauf entgegenwirken. Auf diese Weise würden kurzfristige spekulative Geschäfte erschwert und die Preisdynamik entschleunigt. Für Käufer von mehr als 50 Wohneinheiten könnte sich der Tarif beispielsweise von 5 auf 19 Prozent erhöhen. Oder man führt ein Stufentarif nach Vorbild GBs nach Wert der Immobilie ein (bis zu 125.000 Pound 0%, dann ansteigend auf bis zu 12% ab 1.5 Mio. Pound)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da Zersiedelung und Flächeninanspruchnahme ein zentrales ökologisches Problem ist, sollten wir den (spekulativen) Handel mit Grundstücken nicht auch noch fördern. Die Nutzung, Instandsetzung und Modernisierung von Beständen sollte unterstützt werden. Die Spekulation mit Beständen muss an anderer Stelle bekämpft werden (Share-Deal, Wohnungsgemeinnützigkeit und Gewerbesteuer, Planungs- und Baurecht). Eine Alternative wäre (auch) die Grunderwerbssteuer nach der Bebaubarkeit zu staffeln (siehe Grundsteuer). Ferner begünstigt eine solche Regelung dicht bebaute Grundstücke, auch eines unserer Ziele (Nachverdichtung).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zu 3.+4.: Besteuerung von Veräusserungsgewinnen aus Immobilienverkäufen,</strong><br><strong>Erbschafts- und Schenkungssteuer</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Derzeit geltende Freibeträge für Schenkung/Erbschaft:<br>
Ehepartner 500 000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €. Die Freibeträge für Kinder und Enkel etc. können durch Schenkung nach 10 Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Wohnungsgesellschaften werden unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich ebenso wie anderes Betriebsvermögen begünstigt. In der Folge können sie dann steuerfrei geerbt bzw. verschenkt werden (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d. ErbStG n.F.)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zu 5. Leerstand</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Leerstandsteuer: die Stadt Vancouver führt ab 2018 eine zusätzliche Steuer von jährlich 1% auf alle &quot;freien&quot; Häuser in der Stadt ein. Die Leerstand-Steuer gilt mit wenigen Ausnahmen für alle Wohnimmobilien in Greater Vancouver, die weniger als 180 Tage im Jahr bewohnt sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Abgabe könnte analog und zur Zweckentfremdung eingeführt und umgesetzt werden. Z.B. mit einem bestimmten Betrag pro qm Wohnfläche, der es unrentabel macht trotz Verlustzuweisung Wohnungen nicht zu vermieten. Es bedarf zur Erhebung und zur Höhe eines Beschlusses der Gebietskörperschaft, der sogar nach Lage gestaffelt sein kann. Dann kann sie auf Märkte mit derartigen Problemen beschränkt und entsprechend angepasst werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine Begrenzung der steuerlichen Verlustzuweisung bei fortgesetztem Leerstand dürfte schwer umzusetzen sein (Zuständigkeit der Finanzbehörden).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zu 6.: Grundsteuer B</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Besteuert werden Boden und Gebäude immer noch nach den Einheitswerten von 1964 (Westdeutschland) und den Einheitswerten 1935 (Ostdeutschland). Die derzeitige Regelung wurde vom Verfassungsgericht kassiert. Der Gesetzgeber muss bis 2023 eine Neuregelung in Kraft setzen mit max. Übergangszeit bis 31.12.2024. Die Steuer steht ausschließlich den Kommunen zu. Das Aufkommen aus der Grundsteuer B 2016: 13,3 Mrd. €. Siehe hier: <span class="underline"><a href="https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/08/PD17_287_71231.html">https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/08/PD17_-287_71231.html</a></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf den Entscheidungsgang der Reform haben wir offenbar keinen großen Einfluss. Dennoch können wir einen Beschluss fassen und versuchen uns gegen die herrschende Meinung zu stellen. Derzeit zeichnet sich ab, dass die neue Grundsteuer eine Kombination aus Bodenwert (nach Bodenrichtwerten der Gutachterausschüsse) und einem administrierbaren Gebäude(wert-)faktor wird. Von den BAGen, die das Thema wiederholt diskutiert haben und regelmäßig in Wahlprogramme einbrachten, wird die Bodenwertsteuer, entweder nach Bodenrichtwerten oder nach Bebaubarkeit favorisiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Sehr viel entscheidender allerdings scheint es, die Grundsteuer aus den Betriebskosten der II. BerechnungsVO rauszubekommen bzw. zumindest die Umlage von weiteren Steigerungen zu verhindern. Ferner sollte es Härtefall- und Übergangsregelungen für Mieter und Vermieter geben, die hier allerdings nicht diskutiert werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Grundsteuer wird von Eigentümerseite gerne als Vermögenssteuer bezeichnet, wird aber de facto und bei Wohnungsvermietung auch formal als Betriebskosten von den Nutzern / Mietern getragen - vom Eigentümer also nur bei Selbstnutzung. Sie ist jedoch mehr eine Art Infrastrukturnutzungssteuer oder -abgabe. Entscheidend für die Beurteilung ist der Steuergegenstand, der Grund und Boden und ggf. seine Nutzung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unabhängig vom konkreten Reformvorstoß zur Neuaufstellung der Grundsteuer wird es bei jeder Art von Reform zu Verschiebungen der Steuerlast kommen. Ziel sollte Aufkommensneutralität sein, auch um die Akzeptanz der Reform zu stärken. D.h. jedoch nicht, dass es nicht zu individuellen Belastungsverschiebungen kommen kann. Inwiefern die Kommunen hier steuernd eingreifen, liegt durch die Hebesatzautonomie in ihrer Hand. Daher wollen wir diese unbedingt erhalten. Ggf. könnte man das Hebesatzrecht um eine Möglichkeit zur Zonierung erweitern. Das hieße, dass in unterschiedlichen Stadtbereichen unterschiedliche Hebesätze festgelegt werden könnten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei einem „aufkommensneutralen“ Grundsteuervolumen, das überwiegend von den Mietern aufgebracht wird, erscheinen die aktuellen Erwartungen, eine reine Bodenwertsteuer würde wirklich Einfluss auf Investorenentscheidungen haben, überzogen. Interessant wird es, wenn es um die Erhöhung von Grundsteuerhebesätzen nach einer Reform geht. Auch das Modell Grundsteuer C zur Mobilisierung von bebaubaren Flächen sollte neu durchdacht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine Bodenwertsteuer, wie sie von Dik Löhr, NABU, Ottmar Edenhofer und <span class="underline"><a href="http://www.grundsteuerreform.net/">www.grundsteuerreform.net</a></span>, die auch von einigen grünen Bürgermeistern gezeichnet wurde ist umstritten. Die Grünen Finanzministerinnen lehnen bisher die Einführung einer Bodenwertsteuer aus Gründen des Paradigmenwechsels ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bemessungsgrundlage für den Grund und Boden, – unabhängig vom Modell – könnten die Bodenrichtwerte (mittlerer Marktwert aus Transaktionen über mehrere Jahre) oder die (mögliche) Bebauung (Planungshoheit) sein. Diese Daten liegen den Kommunen vor bzw. können ohne allzu großen Aufwand ermittelt und in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit einer Härtefallregelung (z.B. Eigentümer*innen mit geringem Einkommen wird die Steuer bis Verkauf/Erbfall gestundet) und Übergangslösungen (z.B. einmalige Mieterhöhung in Höhe der bisherigen Grundsteuer bei Herauslösung der Grundsteuer aus den umlegbaren Betriebskosten) könnte der Paradigmenwechsel sozial und wirtschaftlich verträglich gestaltet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Jedoch: eine Grundsteuer, die einen Gebäudewert berücksichtigt, der nicht individuell ermittelt wird (z.B. durch Gutachten) wird letztendlich vor den Gerichten keinen Bestand haben, es sei denn er wird sehr niedrig, d.h. deutlich unterhalb des tatsächlichen Wertes angesetzt, denn dann klagt niemand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das BVerfG sagt zwar: „Je nach Art und Vielfalt der von der Steuer erfassten Wirtschaftsgüter wird eine gleichheitsgerechte Bemessung der Erhebungsgrundlage ohnehin oft nur durch die Verwendung mehrerer Maßstäbe möglich sein. Bei der Wahl des geeigneten Maßstabs darf sich der Gesetzgeber auch von Praktikabilitätserwägungen leiten lassen, die je nach Zahl der zu erfassenden Bewertungsvorgänge an Bedeutung gewinnen und so auch in größerem Umfang Typisierungen und Pauschalierungen rechtfertigen können, dabei aber deren verfassungsrechtliche Grenzen wahren müssen“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Typisierungen und Pauschalisierungen im Gebäudebereich sind jedoch selten zielführend oder tragfähig, weil die Heterogenität und Individualität unserer Gebäude so erheblichen Schwankungen unterliegt, dass diese kaum mehr durch automatisierte Verfahren abgebildet werden können und vermutlich die verfassungsrechtlichen Grenzen nicht mehr gewahrt werden. Ein individuelle Ermittlung ist aber aus administrativen Gründen ausgeschlossen (ca. 40 Mio.WE plus Nichtwohngebäude), es bliebe nur die Selbsteinschätzung. Ferner hat das BVerfG gefordert, dass in regelmäßigen Abständen (z.B. 10 Jahre) die Werte aktualisiert werden müssen. Nach der Einführung der gegenwärtigen Regelung hätten sie auch schon alle 10 Jahre aktualisiert werden müssen, was die Finanzverwaltung bisher schon nicht geschafft hat. Warum sollte sie es heute schaffen? Ob die Arbeitsgruppe Automation des BMF tatsächlich, nachdem das Thema schon jahrelang bearbeitet wird, jetzt ein tragfähiges Modell liefert, darf bezweifelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine Vermögenssteuer, die wir ja fordern und einführen wollen und vermutlich recht hohe Freigrenzen haben wird, betrifft hingegen nur verhältnismäßig wenige Gebäude (vielleicht 4-10Mio.WE plus einige Nichtwohngebäude). Für diese können dann auch Gutachten erstellt werden, die den tatsächlichen Wert (z.B. Ertragswert, Verkehrswert) ermitteln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine mögliche Härtefallregelung für natürliche Personen als Selbstnutzer oder als private Wohnungsvermieter bis zum Erbfall bzw. Verkauf der Liegenschaft schützt diese vor möglichen Verwerfungen durch einen Paradigmenwechsel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zu 7.: Gewerbesteuer</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nach §9 Pkt. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz kann die gewerbliche Immobilienwirtschaft auf Antrag ihren Ertrag aus der Verwaltungstätigkeit für eigenen Grundbesitz (Vermietungseinkünfte) und eigenes Kapitalvermögen von der Gewerbesteuer befreien lassen, soweit sie neben der Bewirtschaftung eigener Immobilien ausschließlich wohnungswirtschaftlich tätig ist. Damit sollen Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsunternehmen der privaten Immobilien- und Kapitalverwaltung gleichgestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dies gilt m.E. für städtische WU ebenso wie für gewerblich geprägte Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft wie die Deutsche Wohnen AG), die eigenen Grundbesitz verwalten und Wohnungsbau betreiben. (Erlaubte Ausnahme neu seit 2017: Betreiben von Mieterstrommodellen mit Regenerativen Energien)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ohne Gewerbesteuer werden große Wohnungsgesellschaften steuerlich bevorzugt. Denn Vermietungseinkünfte von Kleinanbietern/Amateurvermietern unterliegen in der Spitze einem höheren Steuersatz (ca. 47 Prozent; Reichensteuersatz 45 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag) als die ausgeschütteten Gewinne einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft (insgesamt ca. 38 Prozent bei Anwendung Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Abgeltungsteuer auf Ebene der Anteilseigner) Aus einer Antwort auf eine KA wissen wir, dass das Gewerbeertrag-Volumen der erweiterten Kürzung 2011 rund 6,13 Mrd. Euro betrug. Durch die Abschaffung der erweiterten Kürzung bei Grundstücksunternehmen könnte nach Schätzungen der Bundesregierung ein jährliches Steuermehraufkommen in der Größenordnung von 850 Mio. erwartet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Von einer Streichung der Gewerbesteuerbefreiung wären auch die kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen betroffen. Unklar ist, wie viele Gewinne/Gewerbe diese tatsächlich erzielen, die gewerbesteuerpflichtig werden würden. Daher das Streichen des Rechts auf Gewerbesteuerkürzung für Wohnungsunternehmen bzw. Einschränkung dieses Rechts auf Unternehmen einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2><strong>Anhang, Stichpunkte zur Information</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3><strong>Anbieterstruktur des Wohnungsmarktes:</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>•<strong> Selbstnutzer 17,3 Mio. </strong><strong>WE – 43%</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>EFH/ZFH 13,8 Mio. WE<br>
MFH 3,5 Mio. WE</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4><strong>Private Kleinanbieter, Amateurvermieter 15 Mio. WE – 37%</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>EFH/ZFH 4,5 Mio. WE<br>
MFH 10.5 Mio. WE<br>
(potenzielle Adressaten der <span class="underline"><a href="https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/bauen/PDF/Studie-Neue-Wohnungsgemeinnuetzigkeit-2015-Kurzfassung.pdf">Grünen Neuen Wohngemeinnützigkeit</a></span>)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Laut Daten des sozioökonomischen Panels (SOEP) haben 2015 über 3,9 Mio. Haushalte Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielt (9% aller deutschen Haushalte). Insgesamt erzielten die Haushalte damit Bruttoeinnahmen von ca. 55 Mrd.€; nach Abzug der Kosten verblieben 35 Mrd.€. Mehr als 7% der privaten Vermieter erwirtschaften Verluste aus der Vermietung und Verpachtung, für weitere knapp 10% werden nur geringe Einkünfte unter 1.000 € p.a. ausgewiesen. Ein weiteres Drittel erzielt Einkünfte von weniger als 5.000 € p.a. Nur knapp 20% der privaten Vermieter erzielen Nettomieteinkünfte von mehr als 10.000 € (Quelle: <span class="underline"><a href="http://www.deutscher-verband.org/fileadmin/user_upload/documents/Programme/2017/DV_Gutachten_Immobilienwirtschaft_2017-Finalfassung.pdf">Wirtschaftsfaktor Immobilien 2017</a></span>).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4><strong>Professionell-gewerbliche Anbieter 8,3 Mio. WE– 20%</strong></h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Genossenschaften: 2.1 Mio. WE<br>
Kommunale Wohnungsunternehmen 2.3 Mio. WE<br>
Öffentliche Wohnungsunternehmen: 0.3 Mio. WE<br>
Kirchen und Org. ohne Erwerbszeck: 0.3 Mio. WE</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>(diese 4 Gruppen sind ebenfalls potenzielle Adressaten der Grünen Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Privatwirtschaftliche professionell-gewerbliche Eigentümer: 3,2 Mio WE<br>
(Potentiell hochspekulativer Wohnungssektor, vor allem in Ballungsgebieten mit hohen Renditemöglichkeiten aktiv)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Private Wohnungsunternehmen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Kreditinstitute</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Versicherungsunternehmen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Immobilienfonds</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Kapitalgesellschaften</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Quelle: <span class="underline"><a href="https://web.gdw.de/uploads/pdf/infografiken/2016/Anbieterstruktur.pdf">GDW – Anbieterstruktur nach Zensus 2011</a></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2><br><br><strong>Überblick Besteuerung von Wohnen</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Selbstnutzer</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Erwerb</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>GrunderwerbSt</strong> zw. 3.5% (Bayern) und 6,5% des Kaufpreises (Grundstück + aufstehendes Gebäude)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Veräußerung</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Grundsätzlich steuerfrei</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Abschreibung</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Keine</strong>; eingeschränkte steuerliche Berück-sichtigung von haushalts-nahen Dienst-leistungen und Handwerker-kosten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Einkünfte aus Vermietung oder Gewerbebetrieb</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Privater Kleinanbieter</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Erwerb</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>GrunderwerbSt</strong> zw. 3.5% (Bayern) und 6,5% des Kaufpreises (Grundstück + aufstehendes Gebäude)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Veräußerung</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Steuerfrei bei Einhaltung der <strong>10-Jahres-Spekula-tionsfrist</strong> und dem<strong> Drei-Objekte-Prinzip</strong>, Verkäufe innerhalb von 10 Jahren werden als privates Veräußerungs-geschäft besteuert</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Abschreibung</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Grundsätzlich jährliche <strong>Abschreibung von 2%</strong> der Anschaffungs- und Herstellungs-kosten des Gebäudes. Grundstücke selbst können nicht abgeschrieben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Einkünfte aus Vermietung oder Gewerbebetrieb</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Besteuerung über EinkommenSt dem <strong>persönlichen Steuersatz</strong> entsprechend</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Gewerbesteuerpflicht </strong>entsteht aus vermögensverwaltenden Tätigkeiten, wie die reine Vermietung von Immobilien, <strong>keine.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Professionell-Gewerbrlicher Vermieter</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Erwerb</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Share Deal</strong>: Fällt nicht an, wenn statt der Immobilie die Firma verkauft wird, der die Immobilie gehört, so lange weniger als 95% der Anteile übertragen werden</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Veräußerung</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wird <strong>grundsätzlich besteuert. </strong>Möglichkeit, einen Veräußerungsgewinn (Verkaufspreis – Buchwert) auf ein neu angeschafftes Gebäude zu übertragen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Abschreibung</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Grundsätzlich jährliche <strong>Abschreibung von 2% der Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes. Grundstücke selbst können nicht abgeschrieben werden.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Einkünfte aus Vermietung oder Gewerbebetrieb</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gewinn (Mieteinnahmen abzüglich Betriebs-ausgaben) unterliegt der <strong>KörperschaftSt (15%) </strong>und der <strong>GewerbeSt;</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wenn Wohnungsgesell-schaften rein vermögens-verwaltend tätig sind, unterliegen die Gewinne nicht der GewerbeST (1)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Bestimmte Genossen-schaften und Vereine, </strong>die Wohnungen herstellen oder erwerben sind von der <strong>Körperschafts- und GewerbeSt befreit</strong>. (2)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(1) Grundsätzlich unterliegt der Gewinn aus Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Nach §9 Pkt. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz kann diegewerbliche Immobilienwirtschaft auf Antrag ihre Verwaltungstätigkeit für eigenen Grundbesitz und eigenes Kapitalvermögen von der Gewerbesteuer befreien lassen, soweit sie neben der Bewirtschaftung eigener Immobilien ausschließlich wohnungswirtschaftlich tätig ist. Damit sollen Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsunternehmen der privaten Immobilien- und Kapitalverwaltung gleichgestellt werden. Dies gilt für städtische WU ebenso wie für gewerblich geprägte Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft wie die Deutsche Wohnen AG), die eigenen Grundbesitz verwalten und Wohnungsbau betreiben. (Erlaubte Ausnahme neu seit 2017: Betreiben von Mieterstrommodellen mit Regenerativen Energien)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(2) Im Übrigen besteht genau bei diesem Punkt ein Nachteil bei einem Share Deal: Den Wert eines Unternehmensanteils, den ich anschaffe, kann man nicht! abschreiben. Kaufe ich die Immobilie selbst, so habe kann ich die Anschaffungskosten abschreiben. Das ist ein gegenläufiger Effekt zur Ersparnis bei der Grunderwerbsteuer.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2><strong>Natürliche Personen oder Personengesellschaften</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Natürliche Personen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Einkommenssteuer</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Wird eine Immobilie durch eine Privatperson vermietet, werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§21 EStG; Überschuss aus Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten wie z.B. Abschreibungen) mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Das gilt auch für vermögensverwaltende Personengesellschaften.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Wird die Immobilie allerdings in einem gewerblichen Betriebsvermögen gehalten und vermietet, so handelt es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb (hier vernachlässigt, vergleichbar mit Nr. 2 Kapitalgesellschaften). Gewerbliche Einkünfte entstehen auch, wenn innerhalb kurzer Zeit mehrere Grundstücke verkauft werden. Dann wird ein gewerblicher Grundstückshandel angenommen (hier auch vernachlässigt).</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Als Werbungskosten kommen grundsätzlich alle Ausgaben in Betracht, die mit dem Grundstück/der Immobilie im Zusammenhang stehen (und die nicht auf den Mieter umgelegt werden ).</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Abschreibungen: Insbesondere die planmäßige Abschreibung des Gebäudes. Grundstücke können naturgemäß nicht planmäßig abgeschrieben werden, da sie sich nicht abnutzen. Bei zu Wohnzwecken vermieteten Gebäude beträgt die jährliche Abschreibung in der Regel 2% (entspricht einer Nutzungsdauer von 50 Jahren) von den Anschaffungs-oder Herstellungskosten. Für Gebäude, die in der Vergangenheit angeschafft wurden, galt unter bestimmten Voraussetzungen noch eine degressive Abschreibung. Zudem bestehen Sonderabschreibungsmöglichkeiten (z.B. Baudenkmäler). Die gezahlte Grunderwerbsteuer zählt zu den Kaufnebenkosten und erhöht die Anschaffungskosten, die über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerplanmäßig abgeschrieben werden (starke Schäden wegen Sturm etc.).<br>
Zinsen für den Immobilienkredit stellen ebenfalls Werbungskosten dar, die von den Mieteinnahmen abgezogen werden können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Modernisierungen können ggf. nachträgliche Herstellungskosten darstellen, die nur über die Nutzungsdauer (in der Regel 50 Jahre = 2% p.a.) abgeschrieben werden können. Erhaltungsaufwendungen sind in der Regel Werbungskosten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns (privates Veräußerungsgeschäft nach §23 EStG): Nach Ablauf einer Spekulationsfrist von 10 Jahren ist ein Gewinn aus dem Verkauf des Grundstücks und der aufstehenden Gebäude einkommensteuerfrei (stets steuerfrei ist der Verkauf von ausschließlich selbst genutzten Immobilien, d.h. hier gilt die 10-Jahres-Frist nicht). Der Gewinn unterliegt der Einkommensteuer, wenn innerhalb der 10 Jahres-Frist veräußert wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Politisch: Die Steuerfreiheit nach 10 Jahren ist schwer zu begründen. Die Gebäude werden über mindestens 10 Jahre (Spekulationsfrist) steuermindernd abgeschrieben. An einem Veräußerungsgewinn hingegen partizipiert der Staat nicht. Das kann nicht richtig sein. Das Argument, dass private Veräußerungsgeschäfte grundsätzlich nicht der Besteuerung unterliegen sollen, ist hier ungeeignet, da durch Vermietung steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden. Im Jahr 2008 hat man zudem auch die Veräußerungsgewinne bei Kapitalvermögen grundsätzlich steuerpflichtig gestellt (§20 Abs. 2 EStG). Das wäre auch bei Gebäuden, mit denen man Vermietungseinkünfte erzielt, angemessen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Gewerbesteuer</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§21 EStG) unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Gewerbesteuer kann anfallen, wenn das Gebäude im gewerblichen Betriebsvermögen gehalten wird oder ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Für rein vermögensverwaltende Unternehmen kommt aber die erweiterte Grundbesitzkürzung zur Anwendung, die quasi zu einer Gewerbesteuerfreiheit bei Wohnungsunternehmen führt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Umsatzsteuer</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Lieferungen und Leistungen, die bereits der Grunderwerbsteuer unterlegen haben, sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei (mit der Möglichkeit zur Steuerpflicht zu optieren). D.H. wurde auf Grundstück und Gebäude bereit Grunderwerbsteuer gezahlt, fällt bei Verkauf oder Bau keine Umsatzsteuer an (siehe unten Grunderwerbsteuer).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf die Miete zu Wohnzwecken fällt grundsätzlich keine Umsatzsteuer an (umsatzsteuerfrei). Aus diesem Grund können Vermieter auch keine Vorsteuer geltend machen, die z.B. beim Bau des Gebäudes angefallen ist (Anmerkung: Fraglich, ob sinnvoll/machbar bei der NWG den Vorsteuerabzug trotz umsatzsteuerfreier Vermietungseinkünfte zuzulassen, um die Anschaffungskosten zu senken). Umsatzsteuerpflichtig vermieten (und damit auch Vorsteuer ziehen) dürfen Vermieter nur, wenn die Räume unternehmerisch, also nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Grunderwerbssteuer</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Grunderwerbsteuer fällt auf den Kauf des Grundstücks und die aufstehenden Gebäude an. Kauft der Bauherr zunächst das Grundstück und beauftragt dann eine Baufirma mit dem Bau eines Gebäudes, so fällt die Grunderwerbsteuer allein auf das Grundstück an (auf den Bau des Gebäudes zahlt er dann 19% Umsatzsteuer, die er bei Vermietung zu Wohnzwecken nicht als Vorsteuer erstattet bekommt). Wird ein Bauträger beauftragt sowohl Grundstück als auch schlüsselfertige Gebäude zu liefern, so fällt die Grunderwerbsteuer auf Grundstück und Gebäude an. Umsatzsteuer fällt dann nicht mehr an (1 c.).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Grundsteuer</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Einheitswert * Steuermesszahl*Hebesatz= Grundsteuer kann entweder auf Mieter umgelegt oder als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Kapitalgesellschaften</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Körperschaftsteuer</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wohnungsgesellschaften (als Kapitalgesellschaften) erzielen grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinn-Einkünfte!). Die Grundstücke und Gebäude befinden sich im Betriebsvermögen der Gesellschaft. Kapitalgesellschaft haben eine Bilanz aufzustellen und die Grundstücke/Gebäude zu bilanzieren. Der Gewinn (vereinfacht Gewinn und Verlust-Rechnung: Mieteinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben) unterliegen der Körperschaftsteuer. Das Körperschaftsteuergesetz verweist diesbezüglich auf das EStG (Abschreibungen als Betriebsausgaben sowie weitere Bilanzierungsregelungen, die auch für gewerbliche Einzel- oder Personenunternehmen gelten). Es finden dieselben Abschreibungsregelungen wie bei Privatpersonen Anwendung (Siehe 1 a).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Veräußerungsgewinne:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine steuerfreie Veräußerung wie bei Privatbesitz ist nicht möglich. Allerdings besteht die Möglichkeit einen Veräußerungsgewinn (Verkaufspreis abzüglich Buchwert=Veräußerungsgewinn/ stille Reserven) nicht direkt zu versteuern, sondern auf ein neu angeschafftes Grundstück/Gebäude zu übertragen (§6b EStG). D.h. das neue Gebäude steht dann nicht mit den tatsächlichen Anschaffungskosten, sondern mit einem geringeren Wert in der Bilanz (mit der Folge einer geringeren Abschreibung p.a.). Mit der Regelung soll verhindert werden, dass nur wegen der Steuer auf den Veräußerungsgewinn kein gleichwertiges Ersatzgrundstück angeschafft werden kann. Wird kein neues Grundstück/Gebäude erworben, muss der Veräußerungsgewinn voll versteuert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Gewerbesteuer (erweiterte Grundbesitzkürzung)</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Grundsätzlich unterliegt der Gewinn aus Gewerbebetrieb nach Modifizierung (gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen) als Gewerbeertrag der Gewerbesteuer. Rein vermögensverwaltende Wohnungsunternehmen (die ausschließlich ihre Immobilien verwalten/vermieten) haben jedoch die Möglichkeit die erweiterte Grundbesitzkürzung in Anspruch zu nehmen. Diese führt dazu, dass faktisch keine Gewerbesteuer anfällt. Zu beachten ist, dass bei Inanspruchnahme der Regelung fast keinerlei gewerbliche Einkünfte anfallen dürfen (z.B. gewerbliche Stromeinnahmen durch Solarzellen auf dem Dach).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Umsatzsteuer</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>siehe oben (Nr. 1 c)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Grunderwerbsteuer</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>siehe oben (Nr. 1 d)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf/Verkauf der einzelnen Grundstücke an. Die beim Kauf gezahlte Grunderwerbsteuer gilt als Anschaffungsnebenkosten und wird über die Nutzungsdauer mit abgeschrieben. Zum Zusammenhang Grunderwerbsteuer/Umsatzsteuer siehe 1 c)/d).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wird nicht das Grundstück, sondern das Unternehmen verkauft, kommen die bekannten Share-Deal-Regelungen zur Anwendung. Bis zu einem Verkauf von weniger als 95% fällt keine Grunderwerbsteuer an. Anteile an grundbesitzenden Personalgesellschaften können nach Ablauf von 5 Jahren auch zu 100% verkauft werden, ohne dass Grunderwerbsteuer anfällt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>Grundsteuer</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>siehe oben (Nr. 1 e)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Besonderheit REIT (Real Estate Investments Trusts)</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>spielt nur marginale Rolle</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 14 Oct 2018 16:36:10 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2-077: Positionspapier Heimat</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5976/amendment/9255</link>
                        <author>Kai Zaschel (Leipzig KV)</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5976/amendment/9255</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2702_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 76 bis 79:</h4><div><p>Heimatgefühl entsteht oftmals erst, wenn die Heimat schwindet und Vertrautes sich auflöst.„Heimat wird uns nicht durch Einwanderer genommen, sondern <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">oftmals durch die Zerstörung von wirtschaftlicher teilhabe und Umweltzerstörung </ins>z.B. durch Tagebau, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Bagger und Umweltzerstörung“</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bagger“</ins><a href="#_ftn4">[4]</a>. Beschleunigungsgesetze, Verfahrensrestriktionen und vorrangig sektorale technische Lösungen sorgen immer </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Sep 2018 15:53:41 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2-109: Positionspapier Heimat</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5976/amendment/9254</link>
                        <author>Kai Zaschel (Leipzig KV)</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5976/amendment/9254</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2702_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 108 bis 110 einfügen:</h4><div><p>Wohnraumpolitik / Chancengleichheit / Beteiligungskultur / Integration / Europa / Offene Gesellschaft<ins class="space" aria-label="Einfügen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</ins>durch Grünes Handeln Heimat gesichert oder vorwärtsgerichtet geschaffen werden kann. Insbesondere im Grundsatzprogramm soll </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Redaktionelle Änderung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Sep 2018 15:50:57 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2-108: Positionspapier Heimat</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5976/amendment/9253</link>
                        <author>Kai Zaschel</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5976/amendment/9253</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2702_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 107 bis 109 einfügen:</h4><div><p>gerade in den Bereichen <strong>Klima, Umwelt- und Agrarpolitik / Stadtentwicklungs- und Wohnraumpolitik / Chancengleichheit <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">und wirtschaftliche Teilhabe </ins>/ Beteiligungskultur / Integration / Europa / Offene Gesellschaft</strong>durch Grünes Handeln Heimat gesichert oder </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Sep 2018 15:47:28 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A1-281 zu A1: Mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit bei  der Regulierung und Besteuerung von Grund und Boden sowie des Immobilienmarktes</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5971/amendment/8946?commentId=432#comm432</link>
                        <author>Stephan Heymann</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5971/amendment/8946?commentId=432#comm432</guid>
                        <description><![CDATA[Das spekulationsbedingte Wertsteigerungen die Grundsteuer erhöhen ist ja gerade Teil der Idee. Der Staat soll in diesen Fällen Wersteigerung abschöpfen (auch um finanziell in die Lage versetzt zu werden die Folgen zu bekämpfen). Außerdem verspricht man sich davon auch dämpfende Wirkung auf Bodenspekulation/Grundstückspreise (da der Markt ja die mitwachsende Steuerlast einkalkulieren muss). Das die Wertsteigerungen nicht 1:1 die Grundsteuer erhöhen - also eine Dämpfung der Steuerlast kann man durch die Art der Berechnung erreichen.]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Sep 2018 11:16:20 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A1-191 zu A1: Mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit bei  der Regulierung und Besteuerung von Grund und Boden sowie des Immobilienmarktes</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5971/amendment/9233?commentId=431#comm431</link>
                        <author>Stephan Heymann</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5971/amendment/9233?commentId=431#comm431</guid>
                        <description><![CDATA[Das kann ich nur unterstützen - Selbstnutzung darf nicht steuerlich bestraft werden. Gerade die bedarfsgerechte Anpassung des Wohnraums (eine kleinere oder größere Wohnung zu kaufen oder in einer Baugemeinschaften zu tauschen) wird so finanziell erschwert.]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Sep 2018 11:00:52 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B10: Julia Gerometta</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/Julia_Gerometta-51089</link>
                        <author>Julia Gerometta</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/Julia_Gerometta-51089</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/berlin2018/Julia_Gerometta-51089/embeddedpdf?file=%2Fberlin2018%2FJulia_Gerometta-51089%2Fviewpdf%3FsectionId%3D2756"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Sep 2018 09:47:59 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B11: Rainer Danielzyk</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/Rainer_Danielzyk-19514</link>
                        <author>Rainer Danielzyk</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/Rainer_Danielzyk-19514</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/berlin2018/Rainer_Danielzyk-19514/embeddedpdf?file=%2Fberlin2018%2FRainer_Danielzyk-19514%2Fviewpdf%3FsectionId%3D2756"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Sep 2018 09:40:21 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1-352: Mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit bei  der Regulierung und Besteuerung von Grund und Boden sowie des Immobilienmarktes</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5971/amendment/9240</link>
                        <author>Thomas Wolff</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5971/amendment/9240</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2702_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 351 bis 353 löschen:</h4><div><ul><li value="1"><p>die gemeinnützige Wohnung oder den gemeinnützigen Bestand angemessen zu begrenzen, die dauerhafte Bindung an den gemeinnützigen Zweck <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">sowie einen Baukostendeckel für die Förderung </del>vorzusehen, und</p></li></ul></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Das könnte auf Bürokratie und Gängelei hinauslaufen; die Sozialbindung als Maßnahme sollte reichen bzw. sollte so gestaltet sein, dass sie reicht, aber mittelschichtsverträglich!</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Sep 2018 22:50:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1-326: Mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit bei  der Regulierung und Besteuerung von Grund und Boden sowie des Immobilienmarktes</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5971/amendment/9239</link>
                        <author>Thomas Wolff</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5971/amendment/9239</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2702_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 325 bis 327:</h4><div><p>Die Zeit des Verkaufs und der Spekulation mit Sozialwohnungen muss enden. Wir wollen eine Million zusätzliche preiswerte Wohnungen neu schaffen und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">sozial</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">preislich</ins> binden. Im Neubau wie im Bestand, dauerhaft günstig und lebenswert, möglichst </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Kontext Sozialwohnungen legt nahe (unklar, ob es so gemeint ist), dass Sozialbindung im Sinne herkömmlichen Sozialbaus gemeint ist. Bei dieser guckt die Mittelschicht in die Röhre, die heute genauso bedrängt ist und bekanntlich keinen Anspruch auf echte Sozialwohnungen hat.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Sep 2018 22:47:57 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1-231: Mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit bei  der Regulierung und Besteuerung von Grund und Boden sowie des Immobilienmarktes</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5971/amendment/9237</link>
                        <author>Thomas Wolff</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5971/amendment/9237</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2702_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 231 löschen:</h4><div><ul><li value="1"><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">das Nießbrauchrecht reformiert werden soll.</p></li></ul></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Intention ist hier unklar, aber ich denke, es geht um die Gestaltungsoption, durch frühzeitige Schenkung mehrfache Steuerfreibeträge zu nutzen. Das hat nicht primär mit Nießbrauch zu tun.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Sep 2018 22:45:21 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1-211: Mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit bei  der Regulierung und Besteuerung von Grund und Boden sowie des Immobilienmarktes</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5971/amendment/9234</link>
                        <author>Thomas Wolff</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5971/amendment/9234</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2702_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 211 bis 215 löschen:</h4><div><ol start="2"><li value="2"><br>a) deutlich heraufgesetzt wird, z.B. auf 30 Jahre.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Gegebenenfalls könntenHärtefallregelungen für den Übergang getroffen werden (z.B. im Pflegefall)</del><br><br></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Was hat eine Pflegesituation mit Steuerprivilegierung zu tun?<br>
Was ist, wenn nach besteuertem Verkauf ein Pflegefall eintritt?<br>
Unmotivierter Zusammenhang, sollte gestrichen werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Sep 2018 22:41:33 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1-191: Mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit bei  der Regulierung und Besteuerung von Grund und Boden sowie des Immobilienmarktes</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5971/amendment/9233</link>
                        <author>Thomas Wolff</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5971/amendment/9233</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2702_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 190 bis 191 einfügen:</h4><div><p>(nach dem Vorbild Großbritanniens oder gestaffelt nach Anzahl der gehandelten Wohneinheiten) eingeführt werden soll.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br><strong>c) Raubrittersteuer</strong><br><br>Im Gegensatz zum gewerblichen Immobilienhandel hat die Grunderwerbsteuer bei der selbstgenutzten Immobilie keine regulativen Wert. Im Gegenteil wird dadurch vielen Familien der Erwerb einer Wohnung unangemessen erschwert. Steuervergünstigungen, die Vermietern offenstehen (Abschreibungen) werden Selbstnutzern vorenthalten, stattdessen werden sie noch mit dieser Steuer abgezockt. Die Grunderwerbsteuer darf für eine Immobilie im Umfang einer familiengerechten Wohnung nicht erhoben werden, auch nicht bei späterem Wohnungswechsel.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Änderungstext begründet sich eigentlich selbst. Selbstnutzer sind zur Zeit gegenüber Investoren bzw. Vermietern in mehrfacher Hinsicht wesentlich schlechtergestellt, was nicht gerecht ist. Der Verzicht auf die Grunderwerbsteuer ist der einfachste Weg, um dieses kurzfristig wenigstens abzumildern.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Sep 2018 22:40:26 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B8: Ulrich</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/Ulrich-3970</link>
                        <author>Ulrich Dilger (BAG PBW)</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/Ulrich-3970</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/berlin2018/Ulrich-3970/embeddedpdf?file=%2Fberlin2018%2FUlrich-3970%2Fviewpdf%3FsectionId%3D2756"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Sep 2018 16:17:27 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A1-001-2 zu A1: Mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit bei  der Regulierung und Besteuerung von Grund und Boden sowie des Immobilienmarktes</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5971/amendment/9183?commentId=429#comm429</link>
                        <author>Joachim Schmitt</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5971/amendment/9183?commentId=429#comm429</guid>
                        <description><![CDATA[Zur Entwicklung von Grundstückspreisen, insbes. der Bodenrichtwerte am Beispiel Berlin (Folie 5) hier die Präsentation von Prof. Dr. Guido Spars, Bergische Universität Wuppertal, beim Stadtforum "Boden" in Berlin am 18.9.2018 https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtforum/download/boden/Spars.pdf]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Sep 2018 12:22:19 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A1-263 zu A1: Mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit bei  der Regulierung und Besteuerung von Grund und Boden sowie des Immobilienmarktes</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5971/amendment/8941?commentId=428#comm428</link>
                        <author>Andreas Rieger</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5971/amendment/8941?commentId=428#comm428</guid>
                        <description><![CDATA[bei unseren Vorschlägen geht es auch weniger um die Steuerungswirkung, sondern mehr um die Allokation der Steuer. Bei der Grundsteuer geht es um Grund und Boden. Dieser ist Teil einer Immobilie, wie der Name sagt. Also Teil der Nettokaltmiete. Der Boden hat mit dem Betrieb des Gebäudes wenig zu tun und kann auch nicht vom Mieter beeinflusst werden, wie z.B. das Heizen oder die Müllmenge. Wie die Grundsteuer überhaupt in die II.BV reinkam ist ein Rätsel. Vermutlich FDP-Lobbyerfolg.]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Sep 2018 08:10:35 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A1-263 zu A1: Mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit bei  der Regulierung und Besteuerung von Grund und Boden sowie des Immobilienmarktes</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5971/amendment/8941?commentId=425#comm425</link>
                        <author>Joachim Schmitt</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/motion/5971/amendment/8941?commentId=425#comm425</guid>
                        <description><![CDATA[Da die von uns präferierten (Boden)Steuermodelle doch eine Steuerungswirkung entfalten sollten - in dem Sinne, effizient z.B. durch Geschosswohnungsbau genutzte Grundstücke relativ zu entlasten und gering genutzte oder brach liegendnde Baugrundstücke relativ stärker zu belasten - erscheint es nicht unbedingt logisch oder gerecht, daß nur Wohnungseigentümer z.B. von sich daraus ergebenden relativen Entlastungen profitieren sollen, Mieter aber nicht. Genau das wäre aber die Folge, wenn die Grundsteuer in derzeitiger Höhe aus der Umlage herausgenommen und in die Grundmiete eingerechnet werden würde... Die Forderung der Herausnahme der Grundsteuer aus den umlagefähigen Betriebskosten mag für sich allein genommen richtig und plausibel sein, erscheint jedoch nicht hinreichend zu Ende gedacht hinsichtlich des Zusammenwirkens mit den von uns diskutierten gewünschten Grundsteuerreform-Modellen.]]></description>
                        <pubDate>Thu, 27 Sep 2018 20:27:01 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B6: Heinrich Sydow</title>
                        <link>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/Heinrich_Sydow-23261</link>
                        <author>Heinrich Sydow</author>
                        <guid>https://bagpbw.antragsgruen.de/berlin2018/Heinrich_Sydow-23261</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/berlin2018/Heinrich_Sydow-23261/embeddedpdf?file=%2Fberlin2018%2FHeinrich_Sydow-23261%2Fviewpdf%3FsectionId%3D2756"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 26 Sep 2018 18:56:53 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>