Zur Klarstellung und zur Prüfung, ob ich das mit der Übergangsregelung richtig verstanden habe. Der tiefere Sinn der Forderung nach einer Abschaffung der Umlagemöglichkeit entzieht sich mir allerdings, wenn zugleich nach einer Übergangsregelung gerufen wird, die die Effekte der Abschaffung umgehend neutralisiert. Kann man nicht einfach auch nur die Umlagemöglichkeit lt. Betriebskostenverordnung abschaffen und evtl. Klauseln in Mietverträgen, die eine Umlagemöglichkeit der Grundsteuer explizit vorsehen, für unwirksam erklären? Geht das wirklich nicht?
Antrag: | Mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit bei der Regulierung und Besteuerung von Grund und Boden sowie des Immobilienmarktes |
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Antragsteller*in: | Martin Reents (LAG Planen Bauen Wohnen Stadtentwicklung Berlin) |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 16.09.2018, 16:03 |
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Joachim Schmitt:
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