Änderungen von A2 zu A2
Ursprüngliche Version: | A2 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 13.09.2024, 12:24 |
Neue Version: | A2 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 27.09.2024, 20:50 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 3 bis 8:
Mit 43 Millionen Wohnungen hat Deutschland eigentlich eine gute Wohnversorgung. Aber der Wohnraum ist sehr ungleich verteilt. Die Wohnversorgung ist aktuell Spiegel und Teil der zunehmenden sozialen und der sozial-räumlichen Ungleichheit. Während ein Teil der Bevölkerung in großzügig bemessenen und übergroßen Wohnungen lebt, finden andere keine Wohnung und ächzenleiden unter zu hohen Mieten. Und während in den wirtschaftsstarken Städten und Regionen bezahlbare Wohnungen dringend gesucht
Von Zeile 10 bis 14:
Mehr als die Hälfte der Bevölkerung wohnt zur Miete. Wir wissen, dass viele Vermieter*innen ein gutes Verhältnis zu ihren Mieter*innen pflegen und die Mieten teilweise über Jahrzehnte nicht anpassen, besonders die Angebotsmieten wraen betroffen. Doch insbesondere in den Städten wurden die Mieten in den letzten 15 Jahren massiv erhöht. Über 3 Millionen Haushalte – vor allem Rentner*innen, Alleinerziehende und Studierende – müssen mehr als 40% oder 50% ihres Nettoeinkommens für die monatliche KaltmieteMiete ausgeben.
Dabei unterscheiden sich die Wohnbedürfnisse, und ändern sich oft im Lebensverlauf. Manche entscheiden sich für das Einfamilienhaus mit Garten, andere sind auf bezahlbaren Wohnraum in der Nähe ihrer Arbeitsstellen angewiesen. Dabei wird es in manchen Regionen Deutschlands immer schwieriger, eine passende Wohnung oder Haus zu finden. Familien leiden darunter, keine größere Wohnung zu finden, die sie bezahlen können. Andere möchten in eine kleinere, barrierearme Wohnung umziehen, aber auch sie leiden unter hohen Mieten und fehlendem Angebot.
Von Zeile 19 bis 30:
angestammtes Wohnviertel verlassen zu müssen. Mietsteigerungen dürfen die allgemeine Einkommensentwicklung nicht weiter übersteigen. Der Missbrauch des MietrechtsWenn das Mietrecht umgangen wird, muss dies konsequent geahndet werden und die MieterMieter*innen müssen in der Durchsetzung ihrer Rechte besser informiert und unterstützt werden.
Die politische Blockade von wirksamen Mietrechtsreformen belastet nicht nur immer mehr Mieterhaushalte undMieter*innenhaushalte, sondern auch KäuferKäufer*innen von Wohneigentum. Sie trifft auch die öffentlichen Haushalte und damit die Steuerzahler*innen. Bund und Kommunen haben alleine 2023 betrugen die öffentlichen Mittel für die Kosten des Unterhaltsder Unterkunft (KdU) und für Wohngeld rund 20 Milliarden Euro ausgegeben und es muss mit weiter steigenden jährlichen Kosten gerechnet werden. Dagegen ist dieDem gegenüber stehen 3 Milliarden Euro pro Jahr Förderung des Bundes für den Sozialen Wohnungsbau mit 3,5 Milliarden €/Jahr für, die Jahre 2025 bis 2027 sehr viel bescheidenerLänder geben nochmal mindestens die Hälfte dazu. Die drastischen Mietsteigerungen zwingen bald wieder zu Rentenerhöhungen,
Von Zeile 33 bis 34 einfügen:
Bezahlbarer Neubau ist in wachsenden Städten wichtig, sollte gemeinwohlorientiert erfolgen und möglichst umweltfrendlichen als An- und Aufbau mit der notwendigen energetischen Bestandserneuerungen verbunden werden. Teile der Bundesregierung setzen aber einseitig auf intensivierten Neubau
Von Zeile 37 bis 42:
versprochen, dass mit zusätzlichem Wohnungsbau die Bestandsmieten wieder sinken oder zumindest stabilisiert würden. Bezahlbarer Neubau ist in wachsenden Städten wichtig, sollte gemeinwohlorientiert und möglichst umweltfreundlich als An- und Aufbau mit der notwendigen energetischen Bestandserneuerung verbunden werden. [Leerzeichen]Neubau kann aber bezahlbare Wohnungsbestände nicht ersetzen und darf nicht als Vorwand dienen, den nach wie vor drastischen Mietsteigerungen im Wohnungsbestand
Von Zeile 60 bis 62 einfügen:
- Mietenstopp für 5 Jahre erlassen können und so bei Neuvermietungen in bestehenden Gebäuden[Leerzeichen]nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinausgegangen werden kann.
Von Zeile 64 bis 68:
- abgeschafft werden: Wir fordern, dass die Mietpreisbremse nicht auslaufen darf und als
eindauerhaftes Instrumentinsim Mietrecht integriertwerden musswird. Ausnahmen wie bei teurer Vorvermietungundoder umfassender Sanierung sollennicht mehr zulässig seinaufgehoben werden. Verstöße gegen die Mietpreisbremse sind als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Es sind derzeit die Länder, die darüber
Von Zeile 98 bis 100:
- machen möblierte Wohnungen bereits rund ein Drittel des Angebots auf dem Wohnungsmarkt aus.[Leerzeichen]Wir wollen
uns dafür einsetzen, dass möblierte Wohnungen wieder dem regulären Mietenmarkt zugeführt werden. Deshalb soll die
Von Zeile 156 bis 158 einfügen:
- Mietverträge der letzten 20 Jahre für die Berechnung des Mietspiegels berücksichtigen. Dort, wo es qualifizierte oder einfache Mietspiegel gibt, sollen diese verpflichtend als Mieterhöhungsinstrument genutzt werden,
Von Zeile 167 bis 174:
- Kommunale Wohnungsämter zur
MieterberatungMieter*innen-Beratung und Mietpreisprüfung stärken:MitDamit Mieter*innen bei der Durchsetzung der Mietbegrenzungwerden die Mieter*innen jedoch allein gelassen. Wirbesser unterstützt werden, wollen wir eine wirksame Überprüfung durch Mietpreisstellen ermöglichen und die Auskunftsverpflichtungen derVermieterseiteVermieter*innen-Seite weiter nachschärfen. Damit mehr Klarheit über die Eigentumsverhältnisse auf dem Wohnungsmarkt geschaffen werden kann und damit derMieterMieter*innen- und Wohnraumschutz behördlich besser umgesetzt werden kann, wollen wir die Einführung von Miet- und Wohnungskatastern
Von Zeile 182 bis 184:
Zur Eigentumsumwandlung oder Vermietung an wohlhabendere Mieter*innen werden immer mehr Bestandsmieter gekündigt und verdrängt. Kündigungen führen Durch Umwandlung von Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen können Mieter*innen ihr Zuhause verlieren. Berichte über vorgeschobenen Eigenbedarf nehmen zu, denn bei neuen Verträgen können höhere Mieten angesetzt werden. Zugleich führen Kündigungen zunehmend zu Wohnungs- oder gar Obdachlosigkeit – selbst bei Familien mit Kindern. Mit
Von Zeile 194 bis 196:
- Geltendmachung des Eigenbedarfs an den Nachweis der tatsächlichen Nutzung durch die entsprechenden Personen gebunden werden. Nur
der Vermieterdie Vermieter*innen und Verwandte ersten Grades sollen als berechtigter Personenkreis gelten. In
Von Zeile 239 bis 241:
- Stabilität und die Zukunftsplanung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU
s)) oft sehr wichtig. Zudem sollen Unternehmen dringend notwendige Investitionen in den Klimaschutz ermöglicht werden. Zumindest in