Spendiere ein Leerzeichen.
Antrag: | Mietrecht sozial gestalten – gegen Verdrängung und soziale Spaltung! |
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Antragsteller*in: | Caro (Sprecherin) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 18.09.2024, 13:41 |
Antrag: | Mietrecht sozial gestalten – gegen Verdrängung und soziale Spaltung! |
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Antragsteller*in: | Caro (Sprecherin) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 18.09.2024, 13:41 |
Spendiere ein Leerzeichen.
Mit 43 Millionen Wohnungen hat Deutschland eigentlich eine gute Wohnversorgung.
Aber der Wohnraum ist sehr ungleich verteilt. Die Wohnversorgung ist Spiegel und
Teil der zunehmenden sozialen und der sozial-räumlichen Ungleichheit. Während
ein Teil in großzügig bemessenen und übergroßen Wohnungen lebt, finden andere
keine Wohnung und ächzen unter zu hohen Mieten. Und während in den
wirtschaftsstarken Städten und Regionen bezahlbare Wohnungen dringend gesucht
werden, stehen in strukturschwachen Regionen Häuser leer.
Mehr als die Hälfte der Bevölkerung wohnt zur Miete. Doch insbesondere in den
Städten wurden die Mieten in den letzten 15 Jahren massiv erhöht. Über 3
Millionen Haushalte – vor allem Rentner*innen, Alleinerziehende und Studierende
– müssen mehr als 40% oder 50% ihres Nettoeinkommens für die monatliche
Kaltmiete ausgeben.
Das Recht auf angemessenes und bezahlbares Wohnen ist als Teil der
Daseinsvorsorge zu verstehen. Wir wollen nicht, dass immer mehr Haushalte einen
immer größeren Anteil ihres Einkommens für die Wohnkosten ausgeben müssen! Wir
wollen nicht, dass Menschen Angst davor haben, ihre Wohnung zu verlieren und ihr
angestammtes Wohnviertel verlassen zu müssen. Mietsteigerungen dürfen die
allgemeine Einkommensentwicklung nicht weiter übersteigen. Der Missbrauch des
Mietrechts muss konsequent geahndet werden und die Mieter müssen in der
Durchsetzung ihrer Rechte besser informiert und unterstützt werden.
Die politische Blockade von wirksamen Mietrechtsreformen belastet nicht nur
immer mehr Mieterhaushalte und auch Käufer von Wohneigentum. Sie trifft auch die
öffentlichen Haushalte und damit die Steuerzahler*innen. 2023 betrugen die
öffentlichen Mittel für die Kosten des Unterhalts (KdU) und für Wohngeld rund 20
Milliarden Euro und es muss mit weiter steigenden jährlichen Kosten gerechnet
werden. Dagegen ist die Förderung des Bundes für den Sozialen Wohnungsbau mit
3,5 Milliarden €/Jahr für die Jahre 2025 bis 2027 sehr viel bescheidener. Die
drastischen Mietsteigerungen zwingen bald wieder zu Rentenerhöhungen,
Lohnsteigerungen und größeren BAföG-Subventionen. Verantwortliche
Mietrechtsreformen liegen darum auch im Interesse einer soliden öffentlichen
Haushaltspolitik.
Teile der Bundesregierung setzen aber einseitig auf intensivierten Neubau
verbunden mit einer Senkung der notwendigen Klimaschutzinvestitionen. So soll
die Schieflage der Wohnungsversorgung zurechtgerückt werden. Gleichzeitig wird
versprochen, dass mit zusätzlichem Wohnungsbau die Bestandsmieten wieder sinken
oder zumindest stabilisiert würden. Bezahlbarer Neubau ist in wachsenden Städten
wichtig, sollte gemeinwohlorientiert und möglichst umweltfreundlich als An- und
Aufbau mit der notwendigen energetischen Bestandserneuerung verbunden werden.
Neubau kann aber bezahlbare Wohnungsbestände nicht ersetzen und darf nicht als
Vorwand dienen, den nach wie vor drastischen Mietsteigerungen im Wohnungsbestand
freien Lauf zu lassen. Denn kein Neubau wird die 23 Millionen Mieterhaushalte
vor der nächsten Mieterhöhung bewahren. Dazu sind beherzte Reformen im Mietrecht
unabdingbar.
Das wichtigste Potenzial für bezahlbares Wohnen ist der Wohnungsbestand. Und das
wichtigste Instrument für den Erhalt bezahlbarer Wohnungen ist das Mietrecht.
Die Struktur des geltenden Mietrechts ist gut, notwendig sind jedoch soziale
Obergrenzen für Mietsteigerungen:
Zur Durchsetzung der Mietbegrenzung sind verbindliche Mietspiegel notwendig. Der
Mietspiegel setzt sich derzeit aus den neuen Mietverträgen der letzten 6 Jahre
zusammen. Dies führt dazu, dass bei starken Mietsteigerungen auch günstige
Mieten bald stark angehoben werden können. In einigen Kommunen gibt es überhaupt
keinen qualifizierten Mietspiegel. Aber nur damit können Mieter*innen die Höhe
der ortsüblichen Miete und damit ihre Rechte überhaupt verlässlich bestimmen.
Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor qualifizierte Mietspiegel für Kommunen
ab 100.000 Einwohnern verpflichtend zu machen und zudem sind seit Mitte 2022
einfache Mietspiegel verpflichtend für Kommunen ab 50.000 Einwohnern. Neben der
Stärkung des Systems der Mietspiegel wollen wir behördliche Durchsetzungs- und
Sanktionsbefugnisse stärken. Wir wollen das Mietrecht weiterentwickeln, aber
auch für die Durchsetzbarkeit bestehenden Gesetzes sorgen.
Zur Eigentumsumwandlung oder Vermietung an wohlhabendere Mieter*innen werden
immer mehr Bestandsmieter gekündigt und verdrängt. Kündigungen führen zunehmend
zu Wohnungs- oder gar Obdachlosigkeit – selbst bei Familien mit Kindern. Mit
einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit wollen wir gemeinwohlorientiertes Wohnen
und kommunalen, genossenschaftlichen und frei gemeinnützigen Wohnungsbau
umfassend fördern.
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